Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Der Sportbund bzw. der LFV stellt einen Antrag über das vorgegebene Antragsformular.
Wie läuft die Förderung?
Die Förderung von Werkstattformaten mit dem Thema Mitgliederentwicklung läuft bis zum 31.12.2024 als Mikroprojekt gemäß Pkt 4.1 der Förderrichtlinie Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport (2.6.3)
Werkstatt Mitgliederentwicklung (max. 1.000€):
Die Werkstatt wird durchgeführt:
Die Personen werden über den LSB vermittelt.
Für die Durchführung ist der Inhalt in einem standardisierten Ablaufplan und in einer Powerpoint-Vorlage festgelegt, die von den Expertinnen und Experten genutzt werden und ggfs. in Teilen methodisch angepasst werden können.
Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Das unterschriebene Antragsformular bitte per E-Mail an gboesing@lsb-niedersachsen.de einreichen.
Die Förderung läuft maximal bis zum 31.12.2024.