Werkstatt: Erfolgreiche Wege zu mehr Mitgliedern

Der LSB Niedersachsen fördert Werkstattformate von 4 Stunden über die Sportbünde und Landesfachverbände. Vereine sollen für das Thema Mitgliederentwicklung und Ehrenamtsförderung sensibilisiert werden und entwickeln in der Erarbeitungsphase erste individuelle Schritte für ihren eigenen Verein.

Vorteile von Werkstattformaten zum Thema Mitgliederentwicklung:

  • Die Vereinsvertretenden erkennen, dass systematische Beschäftigung mit dem Thema Mitgliederentwicklung für sie wichtig und sinnvoll ist
  • Die Vereinsvertretenden lernen die größten Einflüsse von Mitgliederzugang und -abgang kennen
  • Die Vereinsvertretenden wissen, wo und wie sie Mitgliederzahlen und Daten aus der Bestandserhebung für sich finden und nutzen können
  • Die Vereinsvertretenden haben erste Schritte für ihren Verein zur Mitgliederentwicklung entwickelt
  • Die Vereinsvertretenden wissen, wo sie beim Sportbund und beim LSB weitere Unterstützung finden können

Hinweise zu geförderten Maßnahmen

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der Sportbund bzw. der LFV stellt einen Antrag über das vorgegebene Antragsformular.

Wie läuft die Förderung?

Die Förderung von Werkstattformaten mit dem Thema Mitgliederentwicklung läuft bis zum 31.12.2024 als Mikroprojekt gemäß Pkt 4.1 der Förderrichtlinie Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport (2.6.3)

Förderfähige Ausgaben (100% Förderung)

Werkstatt Mitgliederentwicklung (max. 1.000€):

  • Honorar geschulter Experte bzw. Expertin (max. 2 Personen, max. 4 Stunden bei der Präsenz-Veranstaltung, je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.)
  • Fahrtkosten Experte bzw. Expertin (max. brutto 0,38 € für Ehrenamtliche je km; Hauptberufliche max. 0,25 € je km), Grundlage sind die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen
  • Vor- und Nachbereitungszeit (max. 2 Stunden, je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.)
  • Verpflegung (Fremdrechnung, kein Alkohol und Pfand)
  • Kosten für den Druck von Flyer oder Plakaten zur Bewerbung der Veranstaltung
  • Ausgaben für einen externen Fotografen zur Dokumentation der Veranstaltung
  • Kosten für angemietete Räumlichkeiten (Fremdrechnung)
  • 5,50 € Pauschale für jede teilnehmende Person für Vor- und Nachbereitungsausgaben (Teilnahmeliste mit Unterschriften notwendig!)

Hinweis zu Rahmenbedingungen

Die Werkstatt wird durchgeführt:

  • von einer dafür geschulten Expertin oder einem dafür geschulten Experten oder
  • von einem Team (max. zwei Personen).

Die Personen werden über den LSB vermittelt.

Für die Durchführung ist der Inhalt in einem standardisierten Ablaufplan und in einer Powerpoint-Vorlage festgelegt, die von den Expertinnen und Experten genutzt werden und ggfs. in Teilen methodisch angepasst werden können.

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular (siehe unten) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail senden.
  2. Bewilligung abwarten.
  3. Veranstaltung planen.
  4. Förderfähige Maßnahme am geplanten Termin umsetzen.
  5. Verwendungsnachweis/Mittelanforderung zusammen mit der Kurzdokumentation per Mail an den LSB senden.
  6. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das hinterlegte Konto aus.
  7. Zahlungseingang prüfen.

Förderantrag

Antragsformular

Das unterschriebene Antragsformular bitte per E-Mail an gboesing@lsb-niedersachsen.de einreichen. 

Förderzeitraum

Die Förderung läuft maximal bis zum 31.12.2024.

Gabi Bösing

Referentin Vereinsentwicklung