Sportstätten sollten für alle, also auch für Menschen mit Behinderungen, mehr als bisher sehr sorgfältig geplant und gestaltet werden. Grundsätzlich folgt die Planung den allgemeinen Planungsprinzipien – dabei sind die Belange für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere Personen mit Bewegungseinschränkungen, mit Sinnesbehinderungen und auch anderen Handicaps von Beginn an zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen aus den Bauordnungen der Länder, Baurichtlinien und Normen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung der Sportstätten ermöglichen und erleichtern. Um den Aufenthalt und die Betätigung für alle in Sportstätten zu optimieren, sollten bereits in der Planung Gestaltungsprinzipien für attraktive, qualitätvolle Räume berücksichtigt werden.
Der Württembergische Landessportbund (WLSB) hat einen Praxisleitfaden für Sportvereine zur Barrierefreiheit entwickelt. Den Praxisleitfaden können Sie als PDF hier herunterladen.
Einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen, Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen finden Sie hier. Weiterhin sind Angaben zu Sporthallen sowie auch Hinweise zu Bädern und Sportplätzen hier zu finden.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktosicherheit einen Leitfaden "Barrierfreies Bauen" heraus gegeben.