Legionellengefahr in ungenutzten Sportanlagen

Werden Sportanlagen aufgrund der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, kann dies zu Vermehrung von Legionellen in Trinkwasser-Installationen (bspw. Wasserhähne, Duschen) führen. Stagniert der Austausch in den Wasserleitungen, ist das Risiko mikrobieller Verkeimung mit Legionellen und auch mit anderen Keimen im Trinkwasser stark erhöht. Der Betreiber einer Sportanlage ist dafür verantwortlich, dass dies nicht passiert.

Der Landessportbund Hessen hat die wichtigsten Maßnahmen zur Vorbeugung von Legionellen und anderen Keimen hier zusammengestellt.

Trinkwasserverordnung

Sportvereine, die Inhaber einer Sportstätte mit Duschen sind, müssen ihre Trinkwasser-Installationen regelmäßig auf Legionellen hin überprüfen. Das regelt die Trinkwasserverordnung in der Fassung der zweiten Änderungsverordnung vom 5. Dezember 2012. Die Trinkwasserverordnung betrifft neben Mehrfamilienhäusern, Hotels, Geschäfts- und Gewerbebetrieben, usw. auch alle Sportanlagen mit Duschen, deren Trinkwasserspeicher mehr als 400 Liter und/oder deren Rohrleitungsinhalt mehr als drei Liter aufweisen. Mehr Informationen finden Sie beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt.