Der LSB hat im April 2024
Der LSB gliedert sich in
Der LSB ist Betreiber
mit Standorten in Hannover und Clausthal-Zellerfeld
Der LSB ist Träger
Der LSB ist tätig in diesen Themen
Die LSB-Grundlagen sind
LSB-Grundleistungen für Mitgliedsvereine
- die Gründung von Sportgruppen für Menschen mit Behinderungen und
- die Inklusion im und durch Sport
- die Durchführung von (Neu-)Bau- und Sanierungsarbeiten
- die Beschäftigung lizenzierter Übungsleiter, Jugendleiter und Vereinsmanager
- Vereinsentwicklungsberatung vor Ort (u.a. Moderation von Vorstandsklausuren, Prozessberatungen im Verein)
- Vereinsspezifische Beratung zur Entwicklung von Angeboten, z.B. im Bereich des Gesundheitssports
- Vertretung der Interessen der Mitgliedsvereine gegenüber Politik und Gesellschaft
- Wertschätzung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagementsdurch Ehrungen sowie die Würdigung langjährig bestehender Vereine durch Urkunden und Gutscheine.
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mitgliedsvereine in vielen weiteren Feldern ihrer täglichen Arbeit. Unser Engagement in weiteren Bereichen, beispielsweise Leistungssport, gehört ebenso dazu wie die Angebote in unserer Akademie des Sports.
ARAG Sportversicherungsvertrag
Als Sportverein im LSB sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt die folgenden Bereiche ab:
VBG (Unfallversicherung)
Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Aufwandsentschädigung bis zu 3.000 € jährlich erhalten, unterstehen dem Versicherungsschutz durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).
GEMA (Rahmenvereinbarung DOSB)
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat ein Abkommen mit der GEMA getroffen. Dieses Abkommen garantiert u.a. durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.
Der LandesSportBund Niedersachsen erhält auf der Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetztes vom Land jährlich eine Finanzhilfe für die Sportförderung. Details sind in der Niedersächsischen Sportförderverordnung geregelt.
Niedersächsisches Sportfördergesetz (NSportFG) vom 7. Dezember 2012 zuletzt geändert am 15.12.2016
Niedersächsische Sportförderverordnung (NSportFVO) vom 14.4.2014
Bericht der Landesregierung zur Evaluierung des Niedersächsischen Sportfördergesetzes 2/2019
Der Sportentwicklungsbericht (SEB) gibt es seit 2004 und umfassen Bundes- und Länderberichte. Das Vorhaben wird finanziert von den 16 Landessportbünden, dem DOSB sowie dem BISp.