Zahlen, Daten, Fakten

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen ist die größte Personenvereinigung in Niedersachsen. Zweck des LSB ist die Förderung des Sports durch die Betreuung seiner Mitglieder. Er wirkt für die Einheit im Sport und für seine ideellen Werte. Der LSB vertritt den Sport in der Öffentlichkeit und nimmt seine Interessen gegenüber Parlament, staatlichen und kommunalen Stellen wahr. Seine Angebote stehen unter dem Slogan "Aktiv für Vereine - Stark für den Sport!"

 

Zahlen und Fakten über den LSB

 

Der LSB hat im April 2024

  • 2.644.621 Mitgliedschaften
  • 9.107 Mitgliedsvereine
  • 61 Landesfachverbände
  • 20 a.o. Mitglieder

Der LSB gliedert sich in

  • 47 Sportbünde

Der LSB ist Betreiber

  • der Akademie des Sports

        mit Standorten in Hannover und Clausthal-Zellerfeld

  • des Zeltlagers Langeoog  

Der LSB ist Träger

  • des Olympiastützpunktes Niedersachsen mit dem LOTTO Sportinternat

Der LSB ist tätig in diesen Themen

  • Leistungssport: Olympiastützpunkt Niedersachsen, Leistungssportförderung, LOTTO Sportintenat,
  • Sportpolitik
  • Zentrale Dienste: IT, Digitalisierung, Finanzen/Zentrale Förderprogramme, Justitiariat, Verwaltung
  • Akademie des Sports: Bildung/Qualifizierung, Lehr- und Tagungshäuser Hannover und Clausthal-Zellerfeld
  • Sport- und Vereinsentwicklung: Vereinsentwicklung, Integration durch Sport, Sportstätteninfrastruktur, Sportentwicklung, Teilhabe und Vielfalt
  • Verbandsentwicklung
  • Sportjugend: Jugendarbeit, Kita/Schule/Verein/Projekte

Die LSB-Grundlagen sind

  • die LSB-Satzung
  • die Handlungsprinzipien Gemeinwohlorientierung, Gender Mainstreaming, Erfolg und Leistung, Subsidiarität und Ehrenamt
  • das LSB-Leitbild „Mittendrin in unserer Gesellschaft“

LSB-Grundleistungen für Mitgliedsvereine

  • Zentrale und dezentrale Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung  (zum BildungSportal)
  • Bereitstellung von aktuellen Informations- und Lehrmaterialien sowie Arbeitshilfen für die Vereinspraxis, im Internetauftritt, in der Verbandszeitschrift „LSB Magazin“ sowie im wöchentlichen LSB-Newsletter 
  • Fördermaßnahmen (finanziell und ideell) für

- die Gründung von Sportgruppen für Menschen mit Behinderungen und
- die Inklusion im und durch Sport
- die Durchführung von (Neu-)Bau- und Sanierungsarbeiten
- die Beschäftigung lizenzierter Übungsleiter, Jugendleiter und  Vereinsmanager

  • Versicherungsschutz aller Vereinsmitglieder über einen im Preis-/Leistungsverhältnis vorteilhaften Gruppenversicherungsvertrag bei der ARAG-Sportversicherung
  • Übernahme von GEMA-Gebühren für eine Vielzahl von Vereinsveranstaltungen
  • Regelmäßige Konferenzen, Foren und Fachtagungen zu allen Themen der Vereinspraxis
  • Fachliche und überfachliche Betreuung und Beratung

- Vereinsentwicklungsberatung vor Ort (u.a. Moderation von Vorstandsklausuren, Prozessberatungen im Verein)
- Vereinsspezifische Beratung zur Entwicklung von Angeboten, z.B. im Bereich des Gesundheitssports

  • Förderung von Ehrenamt und freiwilligem Engagement

- Vertretung der Interessen der Mitgliedsvereine gegenüber  Politik und Gesellschaft
- Wertschätzung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagementsdurch Ehrungen sowie die Würdigung langjährig bestehender Vereine durch Urkunden und Gutscheine.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mitgliedsvereine in vielen weiteren Feldern ihrer täglichen Arbeit. Unser Engagement in weiteren Bereichen, beispielsweise Leistungssport, gehört ebenso dazu wie die Angebote in unserer Akademie des Sports.

ARAG Sportversicherungsvertrag

Als Sportverein im LSB sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt die folgenden Bereiche ab:

  • Unfall
  • Haftpflicht
  • Umwelt-Haftpflicht
  • Vermögensschaden-Haftpflicht
  • D&O-Versicherung
  • Vertrauensschaden
  • Rechtsschutz

VBG (Unfallversicherung)

Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Aufwandsentschädigung bis zu 3.000 € jährlich erhalten, unterstehen dem Versicherungsschutz durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG).

GEMA (Rahmenvereinbarung DOSB)

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat ein Abkommen mit der GEMA getroffen. Dieses Abkommen garantiert u.a. durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.

Sportförderung

Der LandesSportBund Niedersachsen erhält auf der Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetztes vom Land jährlich eine Finanzhilfe für die Sportförderung. Details sind in der Niedersächsischen Sportförderverordnung geregelt.

Niedersächsisches Sportfördergesetz (NSportFG) vom 7. Dezember 2012 zuletzt geändert am 15.12.2016

Niedersächsische Sportförderverordnung (NSportFVO) vom 14.4.2014

Bericht der Landesregierung zur Evaluierung des Niedersächsischen Sportfördergesetzes 2/2019

Sportentwicklungsberichte

Der Sportentwicklungsbericht (SEB) gibt es seit 2004 und umfassen Bundes- und Länderberichte. Das Vorhaben wird finanziert von den 16 Landessportbünden, dem DOSB sowie dem BISp.

Download-Dokumente der Sportentwicklungsberichte