Gesundheitsförderung zahlt sich aus!

Wir fördern Ihre Vereinsangebote!

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Mit dem Aktionsprogramm "Gesundheitsförderung zahlt sich aus!" möchten die Krankenkasse BKK24 und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen gemeinsam etwas zur Gesundheitsförderung beitragen. Die Sportvereine leisten in diesem Bereich wertvolle Arbeit. Unterstützt durch den LSB belohnt die BKK24 deshalb Sportvereine in Niedersachsen, die mit ihren qualifizierten Bewegungsangeboten Gesundheit und Wohlbefinden der Gesellschaft fördern.

200 Euro x 100 Vereine! Gesundheitsförderung zahlt sich aus!

Jeweils 200 Euro vergibt die BKK24 an 100 Sportvereine in Niedersachsen, die ein neues oder zusätzliches Sportangebot zur Vorbereitung und Ablegen des Sportabzeichens oder ein gesundheitsförderndes Sportprogramm mit qualifizierten Übungsleitenden (B-Lizenz) für Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Ältere schaffen.

Zehn ausgewählte Vereine kommen darüber hinaus in den Genuss der Finanzierung einer Vereinsveranstaltung oder Sportmaterials in Höhe von 1.500 €.

Was Sie dafür machen müssen?

Entspricht Ihr Angebot den Förderkriterien? Dann füllen Sie das Online-Formular aus.
Die ersten 100 Einsender erhalten eine Förderung durch die BKK24.

ANMELDUNG

Die Nachfrage nach dem Aktionsprogramm "Gesundheitsförderung zahlt sich aus!" war im Jahr 2024 sehr groß. Es sind innerhalb weniger Wochen bereits deutlich mehr als 100 Bewerbungen eingegangen.

Bitte nur anmelden, wenn das Programm auch durchgeführt wird.

Die Registrierung für das Aktionsprogramm 2025 ist ab dem 6. Januar 2025 möglich.

Förderkriterien

Das Angebot

• wird neu/zusätzlich in das Vereinsprogramm aufgenommen

• wird von qualifizierten Übungsleitenden (B-Lizenz) oder Prüfenden durchgeführt

• findet wöchentlich statt und umfasst mindestens 10 Einheiten

• ist offen für alle Interessierten, eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich

• wird regelmäßig von mindestens 8 Teilnehmenden besucht

• wird durch eine unterschriebene Teilnahmeliste dokumentiert

• die Bewerbung muss vor Maßnahmebeginn vorliegen

• Der Verein weist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Unterstützung durch die BKK24 hin.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der genannten Kriterien nach Bewerbungseingang. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zusätzliche Förderung

Zehn der Sportvereine, die sich bis zum 30.06.2025 am Aktionsprogramm beteiligen und die Unterlagen rechtzeitig einreichen, erhalten von der BKK24 eine zusätzliche Förderung von bis zu 1.500 €. Diese Förderung kann zur Durchführung einer Abschlussveranstaltung oder für die Anschaffung neuer Sportgeräte genutzt werden.

 

Kontakt

Nina Panitz

Referentin Sportentwicklung