HINWEIS: Die Antragstellung ist nicht mehr möglich!
Gefördert werden Projekte, die die Bausteine Qualifizierungs- / Schulungsmaßnahmen (A), Ausgaben für Dienstleister (B), Anschaffung von Hardware / Software / Apps (C) für engagierte Personen miteinander verbinden.
Die drei Bausteine können individuell kombiniert werden. Die Bausteine (A) und (B) können individuell beantragt werden oder zusammen. Die Beantragung von Baustein (C) ist nur in Kombination mit (A) und/oder (B) möglich.
Maximal 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2000€
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind.
Es ist das Antragsformular „Engagementförderung mit dem Schwerpunkt Digitalisierung - Projekt“ per Microsoft-Forms auszufüllen und bei der zuständigen Person einzureichen.
Anträge können vom 15.03.2024 bis zum 30.04.2024 gestellt werden.
Eine Bewerbung kann bis zum 30.04.2024 erfolgen. Eine mögliche Bewilligung erfolgt bis zum 24.05.2024. Der Projektzeitraum beginnt mit dem 24.05.2024 und läuft bis zum 31.05.2025.
Die Fördermittel werden in einer Rate ausgezahlt. Nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen werden die Fördermittel ausgezahlt. (Auf Antrag kann auch eine Auszahlung in zwei Raten erfolgen.)
Abrechnung und Nachweisführung der Förderung:
Folgende Unterlagen sind spätestens acht Wochen nach dem Projektende bzw. spätestens am 26.07.2025 beim LSB Niedersachsen einzureichen:
Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport (2.6.3). Mit der Richtlinie verfolgt der LandesSportbund Niedersachsen e.V. (LSB) die Zielsetzung, die vielfältige Ausrichtung und Gestaltung von ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement im Sport zu stärken und durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen. Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Mit der Schwerpunktförderung Digitalisierung will der LSB Niedersachsen die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit der Engagierten stärken und die Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten unterstützen.
…kleine Vereine bevorzugt, da größere Vereine mehr Ressourcen mitbringen und daher weniger Unterstützungsbedarf vorhanden ist.
…Vereine mit einem qualitativ hochwertigen Antrag bevorzugt, dies umfasst die Vollständigkeit, die verständliche und klare Verknüpfung von Zielen und Maßnahmen und die nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahmen
…Vereine bevorzugt, die sich bereits strategisch mit dem Thema Engagementförderung auseinandersetzen
…Vereine bevorzugt, die keine oder kleinere Fördersummen im Feld Digitalisierung abgerufen haben
Maximal 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 1000€
Antragsberechtigt sind Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Es ist das Antragsformular „Engagementförderung mit dem Schwerpunkt Digitalisierung - Veranstaltung“ per Microsoft-Forms auszufüllen und bei der zuständigen Person einzureichen.
Anträge können vom 15.03.2024 bis zum 30.04.2024 gestellt werden.
Eine Bewerbung kann bis zum 30.04.2024 erfolgen. Eine mögliche Bewilligung erfolgt bis zum 24.05.2024. Der Projektzeitraum beginnt mit dem 24.05.2024 und läuft bis zum 31.05.2025, in diesem Zeitraum müssen die Veranstaltungen durchgeführt und abgeschlossen werden.
Die Fördermittel werden in einer Rate ausgezahlt. Nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen werden die Fördermittel ausgezahlt.
Die im Förderzeitraum erzielten Ergebnisse werden wie folgt dokumentiert und ausgewertet.
Folgende Unterlagen sind spätestens acht Wochen nach dem Projektende bzw. spätestens am 26.07.2025 beim LSB Niedersachsen einzureichen:
Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.