Mit Digitalisierungsförderung bis zu 2000€ sichern

Mit der Schwerpunktförderung Digitalisierung will der LSB die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit der Engagierten stärken und die Gewinnung sowie Bindung von (jungen) Engagierten unterstützen. Für Vereine werden Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen, Dienstleister und Hardware/Software/Apps gefördert. Für Sportbünde und Landesfachverbände werden Ausgaben für Veranstaltungen gefördert.

Anträge können vom 15.03.2024 bis zum 30.04.2024 gestellt werden. Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung!

HINWEIS: Die Antragstellung ist nicht mehr möglich! 

Jetzt Förderung für Ihren Verein sichern!

Welche Projekte könnten zum Beispiel gefördert werden?

  • Ein Projekt könnte die Einführung eines Tools/Software für die Stärkung der digitalen Zusammenarbeit und Kommunikation der Engagierten im Verein sein. Die Software unterstützt Sie dabei Dokumente, wie Protokolle, Flyer, Rechnungen an einem Ort abzulegen, um so gemeinsam daran zu arbeiten und dabei Sitzungen digital abzuhalten (z.B. mit MS365, Google Workspace oder anderen Anbietern). Unterstützung für MS365 finden Sie z.B. bei Stifterhelfen (https://www.stifter-helfen.de/search/node/certnet) 
  • Ein anderes Projekt könnte die Einführung einer Vereinsmanagementsoftware sein, um die digitale Kommunikation, Zusammenarbeit zu stärken und die Attraktivität für (junge) Engagierte zu steigern. Dabei unterstützt die Vereinsmanagementsoftware im Vereinsalltag unteranderem beim Mitgliedermanagement, Platz-/Kursbuchung, der Kommunikation mit den Mitgliedern und Engagierten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die die Bausteine Qualifizierungs- / Schulungsmaßnahmen (A), Ausgaben für Dienstleister (B), Anschaffung von Hardware / Software / Apps (C) für engagierte Personen miteinander verbinden.

Die drei Bausteine können individuell kombiniert werden. Die Bausteine (A) und (B) können individuell beantragt werden oder zusammen. Die Beantragung von Baustein (C) ist nur in Kombination mit (A) und/oder (B) möglich. 

Qualifizierungs- / Schulungsmaßnahmen (maximal 1000€)

  • Bei Präsenz (max. 1.000 € je Einzel-Veranstaltung)  
    • Honorar Experte bzw. Expertin (je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.) 
    • Fahrtkosten Experte bzw. Expertin (max. brutto 0,38 € für Ehrenamtliche je km; Hauptberufliche max. 0,25 € je km), Grundlage sind die allgemeine Abrechnungsbestimmungen  
    • Vor- und Nachbereitungszeit (max. 2 Stunden je Veranstaltung, je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.)  
    • Ausgaben für den Druck von Flyer oder Plakaten zur Bewerbung der Veranstaltung (Publizitätsgrundsätze beachten)  
    • Ausgaben für einen externen Fotografen zur Dokumentation der Veranstaltung  
    • Ausgaben für angemietete Räumlichkeiten (Fremdrechnung) 
    • 5,50 € Pauschale für Vor- und Nachbereitungsausgaben für jede teilnehmende Person (Teilnahmeliste mit Unterschriften notwendig!)  
    • Hinweise: Es ist KEINE Verpflegung förderfähig 
  • Bei Online-Veranstaltungen (max. 500 € je Einzel-Veranstaltung)  
    • Honorar Experte bzw. Expertin (je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.)  
    • Vor- und Nachbereitungszeit (max. 2 Stunden, je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.)  
    • Ausgaben für den Druck von Flyer oder Plakaten zur Bewerbung der Veranstaltung (Publizitätsgrundsätze beachten)  
    • 5,50 € Pauschale für Vor- und Nachbereitungsausgaben für jede teilnehmende Person (Teilnahmeliste ohne Unterschriften der Teilnehmenden aber mit Unterschrift der Veranstaltungsleitung sowie Screenshot der Teilnehmenden der digitalen Veranstaltung!), max. 250 € abrechenbar  
  • Beispiele:  
    • Durchführung einer Schulung für Engagierte für Microsoft 365 – Teams im Vereinsheim 
    • Durchführung einer Schulung für Engagierte für eine Mitgliedermanagementsystem z.B. mit Hallenbuchung, Chat-Funktion - Online 

Ausgaben für Dienstleister (maximal 1000€)

  • Schulungs- / Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hard- und Software 
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung von Hard- und Software, hier gilt als Höchstsatz je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.  
  • Unterstützung durch externe Dienstleister bei der Projektdurchführung  
    • (u.a. Erhebung der Anforderung, Auswahl der Hard-/ Software und der Schulungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Einführung). 
    • Hinweis: Der Höchstsatz je Stunde von max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt. gilt nur für freiberufliche Tätigkeiten, Tätigkeiten als Referent/Referentin, Auditorin/Auditor oder im Rahmen von Beratungsleitungen 

Hardware / Software / Apps für engagierte Personen / nicht für das (Verwaltungs-)Hauptamt/die Geschäftsstelle (setzt eine Qualifizierungs- / Schulungsmaßnahme oder Ausgaben für einen Dienstleister voraus.)

  • die Anschaffung geeigneter Hardware 
    • Beispiel: Kauf eines Laptops, um einer oder mehreren engagierten Personen die Mitarbeit im digitalen Raum zu ermöglichen. 
  • die Anschaffung geeigneter Software 
    • Beispiel: Kauf einer Software für das Vereinsmanagement zur digitalen Kommunikation mit den Engagierten.  
    • Hinweis: Die Förderung der Ausgaben für Lizenzen kann nur für den Projektzeitraum erfolgen. 
  • maximal 30% des nachgewiesenen Förderungsbetrages in Baustein „Qualifizierungs- / Schulungsmaßnahmen" (A) und Baustein „Ausgaben für Dienstleister“ (B), maximal 600€ 
  • gefördert werden lediglich Ausgaben, keine Kosten  
    • Beispiel: Es kann keine Abschreibung gefördert werden. 
    • Ausgabe: Zugang von Gütern oder Dienstleistungen 
      • Beispiel: Kauf eines Laptops – Bezahlung des Laptops = Abfluss von Zahlungsmitteln/Geld 
    • Kosten: In Geld bewerteter Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen 
      • Beispiel: Ein Laptop im Wert von 1000€ mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren wird in Höhe von 1000€ abgeschrieben. Die Abschreibung sind Kosten.  
  • Zweckbindungsfrist: 3 Jahre ab Projektbeginn 
    • Beispiel: Ein am 01.07.2024 angeschaffter und geförderter Laptop muss bis zum 01.07.2027 ununterbrochen im Besitzer des Fördermittelempfängers bleiben. 

Welchen Umfang hat die Förderung?

Maximal 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2000€  

  • Für eine Förderung von 2000€ müssen 2500€ förderfähige Ausgaben vorliegen. 
  • Beispiele: 
    • Ein Projektumfang (förderfähige Ausgaben) von 2000€ entspricht einer Förderungssumme von 1600€. 
    • Ein Projektumfang (förderfähige Ausgaben) von 2500€ entspricht einer Förderungssumme von 2000€. 
    • Ein Projektumfang (förderfähige Ausgaben) von 10000€ entspricht einer Förderungssumme von 2000€. 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind. 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Es ist das Antragsformular „Engagementförderung mit dem Schwerpunkt Digitalisierung - Projekt“ per Microsoft-Forms auszufüllen und bei der zuständigen Person einzureichen.

Anträge können vom 15.03.2024 bis zum 30.04.2024 gestellt werden. 

Wie läuft die Förderung?

Eine Bewerbung kann bis zum 30.04.2024 erfolgen. Eine mögliche Bewilligung erfolgt bis zum 24.05.2024. Der Projektzeitraum beginnt mit dem 24.05.2024 und läuft bis zum 31.05.2025. 

Die Fördermittel werden in einer Rate ausgezahlt. Nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen werden die Fördermittel ausgezahlt. (Auf Antrag kann auch eine Auszahlung in zwei Raten erfolgen.)

Wie erfolgt die Abrechnung und die Nachweisführung?

Abrechnung und Nachweisführung der Förderung: 

Folgende Unterlagen sind spätestens acht Wochen nach dem Projektende bzw. spätestens am 26.07.2025 beim LSB Niedersachsen einzureichen:   

  • ausschließlich als Scan per E-Mail an akrzywina@lsb-niedersachsen.de 
    • Verwendungsnachweis für die Mittelauszahlung  
    • Teilnahmeliste mit Unterschriften (Präsenz) / Teilnahmeliste ohne Unterschriften der Teilnehmenden aber mit Unterschrift der Veranstaltungsleitung sowie Screenshot der Teilnehmenden der digitalen Veranstaltung (Online)   
  • per MS-Forms-Formular:   
    • Kurzdokumentation 

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport (2.6.3). Mit der Richtlinie verfolgt der LandesSportbund Niedersachsen e.V. (LSB) die Zielsetzung, die vielfältige Ausrichtung und Gestaltung von ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement im Sport zu stärken und durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen. Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 

Mit der Schwerpunktförderung Digitalisierung will der LSB Niedersachsen die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit der Engagierten stärken und die Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten unterstützen. 

Im Rahmen des Förderprogramms werden…

…kleine Vereine bevorzugt, da größere Vereine mehr Ressourcen mitbringen und daher weniger Unterstützungsbedarf vorhanden ist.

…Vereine mit einem qualitativ hochwertigen Antrag bevorzugt, dies umfasst die Vollständigkeit, die verständliche und klare Verknüpfung von Zielen und Maßnahmen und die nachvollziehbare Beschreibung der Maßnahmen

…Vereine bevorzugt, die sich bereits strategisch mit dem Thema Engagementförderung auseinandersetzen

…Vereine bevorzugt, die keine oder kleinere Fördersummen im Feld Digitalisierung abgerufen haben


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Welche Veranstaltungen könnten zum Beispiel gefördert werden?

  • Sensibilisierungs-/Impulsveranstaltungen 
    • Veranstaltungen, die für das Themen digitale Kommunikation und Zusammenarbeit der Engagierten und die Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten sensibilisieren 
    • z.B. zu den Chancen von Digitalisierung, zu den Chancen von Homepage, App und co. für die Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten 
  • Informationsveranstaltungen 
    • Veranstaltungen, die zu den Themen digitale Kommunikation und Zusammenarbeit der Engagierten und die Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten informieren. 
    • z.B. zum Thema Microsoft 365, Google Workspace, SocialMedia 
  • Werkstattformate 
    • Veranstaltungen, bei denen mehreren Personen aus einem Verein den aktuellen Stand ermitteln und erste Schritte planen, zusammen mit anderen Gruppen. 
  • Marktplätze/Austauschtreffen 
    • Veranstaltungen, bei denen der Wissensaustausch zum Thema Digitalisierung und Engagement im Fokus steht (Vereine berichten Vereinen) 

Was wird gefördert?

  • Veranstaltungen (Sensibilisierungs-, Informationsveranstaltungen, Werkstattformate und Marktplätze) – auch mehrere Veranstaltungen sind im Rahmen eines Antrages möglich 
    • Bei Präsenz-Veranstaltungen (max. 1.000 €) 
      • Honorar Experte bzw. Expertin (je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.) 
      • Fahrtkosten Experte bzw. Expertin (max. brutto 0,38 € für Ehrenamtliche je km; Hauptberufliche max. 0,25 € je km), Grundlage sind die allgemeine Abrechnungsbestimmungen 
      • Vor- und Nachbereitungszeit (max. 2 Stunden, je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.) 
      • Ausgaben für den Druck von Flyer oder Plakaten zur Bewerbung der Veranstaltung (Publizitätsgrundsätze beachten) 
      • Ausgaben für einen externen Fotografen zur Dokumentation der Veranstaltung 
      • Ausgaben für angemietete Räumlichkeiten (Fremdrechnung) 
      • 5,50 € Pauschale für Vor- und Nachbereitungsausgaben für jede teilnehmende Person (Teilnahmeliste mit Unterschriften notwendig!)
      • Hinweise: Es ist KEINE Verpflegung förderfähig
    • Bei Online-Veranstaltungen (max. 500 €) 
      • Honorar Experte bzw. Expertin (je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.) 
      • Vor- und Nachbereitungszeit (max. 2 Stunden, je Stunde max. 50 € ggf. zuzüglich MwSt.) 
      • Ausgaben für den Druck von Flyer oder Plakaten zur Bewerbung der Veranstaltung (Publizitätsgrundsätze beachten) 
      • 5,50 € Pauschale für Vor- und Nachbereitungsausgaben für jede teilnehmende Person (Teilnahmeliste ohne Unterschriften der Teilnehmenden aber mit Unterschrift der Veranstaltungsleitung sowie Screenshot der Teilnehmenden der digitalen Veranstaltung!), max. 250 € abrechenbar 

Welchen Umfang hat die Förderung?

Maximal 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 1000€  

  • Für eine Förderung von 1000€ müssen 1250€ förderfähige Ausgaben vorliegen. 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind. 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Es ist das Antragsformular „Engagementförderung mit dem Schwerpunkt Digitalisierung - Veranstaltung“ per Microsoft-Forms auszufüllen und bei der zuständigen Person einzureichen.  

Anträge können vom 15.03.2024 bis zum 30.04.2024 gestellt werden. 

Wie läuft die Förderung?

Eine Bewerbung kann bis zum 30.04.2024 erfolgen. Eine mögliche Bewilligung erfolgt bis zum 24.05.2024. Der Projektzeitraum beginnt mit dem 24.05.2024 und läuft bis zum 31.05.2025, in diesem Zeitraum müssen die Veranstaltungen durchgeführt und abgeschlossen werden. 

Die Fördermittel werden in einer Rate ausgezahlt. Nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen werden die Fördermittel ausgezahlt.

Wie erfolgt die Abrechnung und die Nachweisführung?

Die im Förderzeitraum erzielten Ergebnisse werden wie folgt dokumentiert und ausgewertet.

Folgende Unterlagen sind spätestens acht Wochen nach dem Projektende bzw. spätestens am 26.07.2025 beim LSB Niedersachsen einzureichen:

  • ausschließlich als Scan per E-Mail an akrzywina@lsb-niedersachsen.de:
    • Verwendungsnachweis für die Mittelauszahlung
    • Teilnahmeliste mit Unterschriften (Präsenz) / Teilnahmeliste ohne Unterschriften der Teilnehmenden aber mit Unterschrift der Veranstaltungsleitung sowie Screenshot der Teilnehmenden der digitalen Veranstaltung (Online)
  • per MS-Forms-Formular:
    • Kurzdokumentation

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Kontakt

Sönke Nordmeyer

Referent Digitalisierung Vereinsservice