Gefördert werden u.a.:
- Wassersparende Perlatoren, Duschköpfe oder Armaturen
- Ersetzen von „nicht-energiesparenden” Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
- Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
- Intelligente / smarte Heizungsthermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
- Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
- Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
- Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
- Dämm-Maßnahmen von Wänden, Decken, Heizkörpernischen und Rollladenkästen
- Einbau von besser gedämmten Außenfenster und -türen
- Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
- Maßnahmen zum Monitoring des Energieverbrauchs (Messtechnik, Software)
- Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterausgangsleistung von maximal 600 Watt (Voraussetzung: Verzicht auf eine Einspeisevergütung)
Nicht förderfähig sind u.a.:
- der Austausch von Elektrogeräten, wie z.B. Kühlschränke, Gefriertruhen oder auch Fitnessgeräte.
- Umrüstung auf effizientere Anlagen oder Motoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
- PV-Anlagen (Ausnahme: Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterausgangsleistung von maximal 600 Watt und dem Verzicht auf eine Einspeisevergütung)
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail (Kontakt siehe unten) in Verbindung.
Weitere Hinweise
- Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
- Es ist kein Eigenanteil notwendig.
- Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
- Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.