In seiner Satzung hat der LandesSportBund Niedersachsen gemäß dem Vereinsrecht die grundlegenden rechtlichen Regeln für seine Arbeit im gemeinnützigen Sport niedergelegt. Sechs Ordnungen gestalten die in der Satzung festgelegten Grundsätze und sonstigen Regelungen näher aus.Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung und deren Änderungen sowie die Ordnungen.