Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung auf Basis der Kommunalrichtlinie ("Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative") ausgeweitet. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus besteht die Möglichkeit Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:
Anträge auf Zuwendung können das ganze Jahr eingereicht werden. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte ausschließlich das Antragssystem easy-Online.
Für den Beginn des Vorhabens sollten 5 Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrages eingeplant werden.
Sportvereine können für folgende Maßnahmen eine investive Förderung beantragen:
Förderschwerpunkt | max. Förderhöhe |
---|---|
Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung | 25 % |
Raumlufttechnische Anlagen | 25 % |
Innen- und Hallenbeleuchtung | 25 % |
Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen | 40 % |
Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern | 40 % |
Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | 40 % |
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 € ergibt.
Bei Fragen stehen Ihnen Beraterinnen und Berater unter 030/39001-170 bzw. über das Beratungsangebot zur Verfügung.
Anmerkung:
Eine Beantragung von zusätzlichen Sportstättenbaufördermitteln ist möglich.