Aufnahme von Sportvereinen in den LSB

Sportvereine können über die zuständigen Sportbünde Mitglieder des LSB Niedersachsen werden. Die Zuordnung zum Sportbund richtet sich nach dem Sitz des Vereins. Außerdem ist eine Mitgliedschaft in einem Landesfachverband erforderlich.

Die Aufnahmeunterlagen sind über den zuständigen Sportbund beim LandesSportBund Niedersachsen einzureichen.

Die Adressen der Sportbünde finden Sie hier

Die Adressen der Landesfachverbände finden Sie hier 

 

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Aufnahmeantrag:

a) ANTRAG zur Mitgliedschaft im LSB (mit verpflichtenden Angaben)

b) Gründungsprotokoll mit Unterschrift(en)

c) Satzung mit Datum und Unterschrift(en)

d) Bestandserhebungsbogen

e) Registerauszug aus Vereinsregister

f) gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes:
    Feststellungsbescheid (Gültigkeit 3 Jahre) bzw.
    endgültiger Freistellungsbescheid (Gültigkeit: 5 Jahre)

g) Nachweis über Aufnahmeantrag bei einem Landesfachverband

Sportaktivitätenliste 2024

Aufnahmordnung und LSB-Satzung

 

Hier finden Sie die Aufnahmeordnung und LSB-Satzung sowie die Gesamtbroschüre "Richtlinien, Satzung, Ordnungen".

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