Aufnahme von Sportvereinen in den LSB

Sportvereine können über die zuständigen Sportbünde Mitglieder des LSB Niedersachsen werden. Die Zuordnung zum Sportbund richtet sich nach dem Sitz des Vereins. Außerdem ist eine Mitgliedschaft in einem Landesfachverband erforderlich.

Die Aufnahmeunterlagen sind über den zuständigen Sportbund beim LandesSportBund Niedersachsen einzureichen.

Die Adressen der Sportbünde finden Sie hier

Die Adressen der Landesfachverbände finden Sie hier 

 

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Aufnahmeantrag:

a) ANTRAG zur Mitgliedschaft im LSB (mit verpflichtenden Angaben)

b) Gründungsprotokoll mit Unterschrift(en)

c) Satzung mit Datum und Unterschrift(en)

d) Bestandserhebungsbogen

e) Registerauszug aus Vereinsregister

f) gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes:
    Feststellungsbescheid (Gültigkeit 3 Jahre) bzw.
    endgültiger Freistellungsbescheid (Gültigkeit: 5 Jahre)

g) Nachweis über Aufnahmeantrag bei einem Landesfachverband

 

Bitte beachten Sie die Richtlinie zur "Durchführung Bestandserhebung und Datenpflege 2024"!

 

Weitere Informationen finden Sie im LSB-Infopaket zur Mitgliedschaft zum Download

Informationen zur Gründung eines Sportvereins finden Sie hier

 

Sportaktivitätenliste 2024

LSB-Aufnahmeordnung

Kontakt