Am 9. September ist die im Frühjahr beschlossene Reform der SALVO in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen sind:
Die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr wurden nun an die tagsüber geltenden Werte angepasst und so um 5 Dezibel erhöht. Mit diesen Änderungen wird der Zeitraum, während dessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können, verlängert.
Zusätzlich können die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung in etwa halbiert werden.
Darüber hinaus wurden Immissionsrichtwerte für die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" geregelt. Für diese Gebietskategorie enthält die Sportanlagenlärmschutzverordnung bisher keine Immissionsrichtwerte; dies wurde entsprecht angepasst.
Ferner soll der Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtet worden sind, rechtlich besser abgesichert werden.
Sonderdruck aus dem "Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit" der Führungs-Akademie [Nr. 28, Juni 2017, S.12-14].
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