Sportvereine, die ihre Anlagen energetisch modernisieren, profitieren doppelt: Sie senken dauerhaft ihre Energiekosten und sparen damit bares Geld. Außerdem leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, denn weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO²-Ausstoß.
Förderung von individuellen Energieberatungen vor Ort mit bis zu 3.500 € und von statischen Voruntersuchungen in Höhe von maximal 1.500 €.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind, sowie Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind.
Förderungsvoraussetzungen
Die Förderung von Beratungsmaßnahmen, die vor Zugang der Fördermittelzusage bereits begonnen bzw. beauftragt wurden, ist unzulässig.
Der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit darf nicht älter als fünf Jahre sein und muss vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel vorliegen.
Der Verein muss bestätigen, dass
- das Grundstück, die Gebäude und baulichen Anlagen sich im Eigentum des Antragsberechtigten befinden oder
- ein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht vorliegt (überwiegend vom Verein genutzt) und der Verein die Energiekosten für das Beratungsobjekt trägt.
Entsprechende Nachweise sind im Falle einer Prüfung vorzulegen.
Antragsverfahren und Mittelauszahlung
Sportbünde, Sportvereine und Landesfachverbände richten ihre Anträge direkt an den LSB. Bei der Antragstellung sind die vom LSB vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Der Antragsberechtigte muss ein Angebot eines zugelassenen Energieeffizienzberaters aus der Liste "Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes" (Wohngebäude / Nichtwohngebäude) oder eines/r in einer von den Baubehörden anerkannten Liste für Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner eingetragen Statikers/in vorlegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des LSB.
Spätestens drei Monate nach erfolgter Beratung reicht der Sportverein einen Auszahlungsantrag beim LSB ein. Dem Auszahlungsantrag sind die Rechnung des Energieberatungsbüros in Kopie, die mindestens in Höhe der Abforderung sein muss sowie der Zahlungsnachweis (Kopie des Kontoauszuges) beizufügen.
Der Förderzeitraum beginnt mit dem Datum der Fördermittelzusage.