Gefördert werden u.a.:
- Outdoorfitnessgeräte
- Calisthenics-Anlagen
- Bogensportanlagen
- Beachsportanlagen
- Bouleanlagen
- 3x3-Basketballanlagen
- Künstliche Kletterfelsen
- Überdachung von regelmäßig genutzten Sportflächen
- ...
Nicht förderfähig sind u.a.:
- Lagermöglichkeiten
- Sitzgelegenheiten
- Sportausrüstung /-materialien (z.B. Bälle, Schläger, Gewehre, Materialien zum Koordinationstraining, Kleidung)
- Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen bestehender Sportanlagen und Geräten
- Verleihmaterialien
- Spielgeräte/Ausstattung Freizeitbereich (z.B. Klettergerüste, Trampoline, Outdoor-Tischtennisplatte)
- Materialien und Geräte zur methodischen Trainingsunterstützung (z.B. Gewichtsschlitten, Kopfballpendel, Ballmaschinen)
- Fußballtore, Minitore
- Fahrräder
- Pferde
- Boote, SUPs
- …
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail (Kontakt siehe unten) in Verbindung.
Weitere Hinweise
- Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
- Es ist kein Eigenanteil notwendig.
- Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
- Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.