Sportorganisationen können bis zu 500 Euro pro Antrag erhalten. Antragstellende können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr stellen. Die 4 Maßnahmen können im Verbund eine umfangreiche Maßnahme ergeben. Die Anträge müssen sich jedoch unterscheiden, indem sie entweder einen neuen Punkt aufgreifen oder eine vorherige Maßnahme weiterführen oder erweitern.
bitte ab jetzt alle Mails an nachhaltigkeit@lsb-niedersachsen schicken
Weitere Anregungen:
nicht förderfähig sind:
wichtige Hinweise
Der LSB hat bei der Weitergabe der Finanzhilfe auf die Herkunft der Mittel hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass von den Empfängern bei der Durchführung geförderter Maßnahmen in geeigneter Weise auf die Herkunft der Mittel hingewiesen wird.
Zur Umsetzung stellt der LSB online-Tools im LSB-Medienportal zur Verfügung. Zum LSB-Medienportal