Gründung eines Sportvereins

Wie ein Verein zu gründen ist, regeln in Deutschland Gesetze ganz exakt. Für einen Verein der als gemeinnützig anerkannt werden soll, ist vor allem das BGB und die Abgabenordnung wichtig. 

Vereinsrecht

Informationen zur Vereinsgründung finden Sie auf der Serviceseite von VIBSS, einem gemeinsamen Informationsportal des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen und des LandesSportBundes Niedersachsen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

"Leitfaden zum Vereinsrecht" - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Wer einen Verein gründen, einem Verein beitreten oder Vereinsämter übernehmen möchte, findet in dieser Broschüre viele nützliche Informationen. Hier können Sie den Leitfaden downloaden.

Gemeinnützigkeit - Informationen des Landesamtes für Steuern Niedersachen

Hier finden Sie den "Frage-Antwort-Katalog" zum Bereich Gemeinnützigkeit und Spendenrecht des Landesamtes für Steuern Niedersachen.

Steuertipps - Informationsbroschüre für Vereine

Hier finden Sie die Informationsbroschüre "Steuertipps für Vereine" des Niedersächsischen Finanzministeriums zum Download.

Merkblatt für eingetragene Vereine (des AG Tostedt)