Nach einem Beschluss des 48. Landessporttages im November 2023 erhebt der LSB ab 01. Januar 2025 folgende Jahresmitgliedsbeiträge:
6 € für Erwachsene (ab 19 Jahre)
4 € für Jugendliche (15 – 18 Jahre) und
2 € für Kinder (bis 14 Jahre)
Die Mitgliedsbeiträge der zuständigen Sportbünde werden durch den jeweiligen Sportbund direkt mitgeteilt. Der Einzug des LSB- und des Sportbund-Beitrags erfolgt durch den zuständigen Sportbund.
Neu aufgenommene Mitglieder zahlen den anteiligen Jahresmitgliedsbeitrag ab Beginn des auf die Aufnahme folgenden Monats (LSB-Satzung: § 19, Pkt. 3 Beiträge und Gebühren).
In den Folgejahren errechnet sich die Beitragshöhe grundsätzlich nach der Mitgliederbestandserhebung zum 1. Januar eines jeden Jahres. Der Jahresbeitrag wird in zwei Raten erhoben.
Für die nicht einem Landesfachverband zugeordneten Mitglieder wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben:
6 € Erwachsene
4 € Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Die Mitgliedsbeiträge der zuständigen Sportbünde sind landesweit unterschiedlich, betragen aber seit dem 1. Januar 2020 mindestens:
2,00 € für Erwachsene,
1,50 € für Jugendliche und
1,00 € für Kinder