Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Der Sportbund bzw. der LFV stellt einen Antrag über das vorgegebene Antragsformular.
Wie läuft die Förderung?
Die Förderung von Impulsveranstaltungen mit dem Thema Mitgliederentwicklung läuft bis zum 31.12.2024 als Mikroprojekt gemäß Pkt 4.1 der Förderrichtlinie Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport (2.6.3)
Bei Präsenz-Veranstaltungen (max. 1.000€)
Zeitliche Umfang der Maßnahme beträgt max. 4 Stunden:
Bei Online-Veranstaltungen (max. 500€)
Hinweis zu Rahmenbedingungen:
Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?
Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Die Förderung läuft maximal bis zum 31.12.2024.