Minijob-Förderung

Mit den Förderprogrammen „Mitgliederentwicklung“ will der LSB Niedersachsen auch die ehrenamtlichen Strukturen durch eine nebenberufliche Unterstützung stärken. Diese wird in Form einer Minijob-Förderung gewährt. Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf der Gewinnung und Bindung von Engagierten sowie auf der Entlastung von Ehrenamtlichen.

HINWEIS: Anträge können vom 03.02.2025 bis zum 16.03.2025 gestellt werden.

Bewerbungszeitraum für die Förderung durch den LSB

03.02.2025 – 16.03.2025 Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung!

Förderzeitraum

Im Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 30.09.2026 wird ein Minijobber bzw. eine Minijobberin maximal 12 Monate gefördert.

Informationsveranstaltungen

Du willst mehr erfahren…

  • wie die Antragstellung abläuft,
  • welche Förderbedingungen gelten und
  • wie die Abrechnung funktioniert.

…melde dich gerne zu einer der beiden Info-Veranstaltungen zu der Minijobförderung an:

Am 21.01.2025 - 18-19 Uhr:

zur Anmeldung

Am 26.02.2025 - 18-19 Uhr:

zur Anmeldung

Aufgabenbereiche des Minijobs

 

A Schwerpunkt Freiwilligenmanagement (FWM)

Unterstützung bei der Bindung und Gewinnung von freiwillig Engagierten

  • Bedarfsanalyse der Engagierten
  • Aufgabenbeschreibungen erstellen
  • Ansprache und Gewinnung
  • Anerkennung- und Wertschätzungsformate

 

B Schwerpunkt Kommunikation und Zusammenarbeit

  • Vereinfachung der Kommunikation und der Zusammenarbeit im Verein durch Digitalisierung
  • Entlastung von Engagierten durch Digitalisierung
  • Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten durch Digitalisierung
  • Förderung von Engagement durch effektive und digitale Öffentlichkeitsarbeit

 

C Schwerpunkt Ganztagskoordination im Sportverein (ausschließlich für Vereine)

  • Maßnahmen zum niedrigschwelligen Einstieg von ehrenamtlichem Engagement in der Ganztagsschule
  • Entwicklung und Erprobung von Modellen für passgenaue Formen des freiwilligen Engagements in der Ganztagsschule
  • Impulsveranstaltungen zum Thema Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt im Sport mit dem Ziel der Sensibilisierung und Förderung der Engagementbereitschaft bei unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Kooperationen des Vereins mit der Ganztagsschule
  • Maßnahmen zum niedrigschwelligen Einstieg von ehrenamtlichem Engagement mit dem Sportverein in Bezug auf Ferienangebote

Hinweise zu geförderten Maßnahmen

Wer ist antragsberechtigt?

Für die Schwerpunkt A & B sind Landesfachverbände und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind antragsberechtigt.

Für den Schwerpunkt C sind ausschließlich Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, antragsberechtigt.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Es ist ein Antrag „Minijob-Förderung Engagement“ oder „Minijob-Förderung Ganztag“ im LSB-Net auszufüllen und einzureichen. Der Antrag kann für eine Minijob-Stelle und einen Themenschwerpunkt (Freiwilligenmanagement, Kommunikation/Zusammenarbeit oder Ganztag) gestellt werden.

Anträge können vom 03.02.2025 bis zum 16.03.2025 gestellt werden.

Bewilligungen werden bis zum 01.04.2025 ausgestellt.

Wie läuft die Förderung?

Im Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 30.09.2026 wird ein Minijobber bzw. eine Minijobberin maximal 12 Monate gefördert. Wird der Arbeitsvertrag zwischen Verein und Minijobber bzw. Minijobberin für länger als 12 Monate geschlossen, werden maximal die ersten 12 vollen Kalendermonate des Arbeitsverhältnisses bezuschusst! Verträge dürfen erst nach Erhalt der Bewilligung unterzeichnet werden. Personalausgaben vor dem 01.04.2025 bzw. nach dem 30.09.2026 werden nicht anerkannt. Gefördert werden nur Minijobber bzw. Minijobberinnen, die für dieses Projekt neu eingestellt werden.

Bereits bestehendes Personal kann nicht gefördert werden.

Welche Rahmenbedingungen gelten für Minijobs?

Hinweis zu Rahmenbedingungen von Minijobs: https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html

Welche Leistungen umfasst die Förderung?

Die Förderung der Stelle umfasst folgende Leistungen:

Personalkostenzuschuss: 
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber wird beim Verein im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) angestellt. Der Verein (Arbeitgeber) erhält vom LSB aus den Mitteln des Förderprogramms „Mitgliederentwicklung“ einen Zuschuss. Dieser beträgt max. 7.013,57 € bzw. 80% der förderfähigen Ausgaben für den Arbeitnehmeranteil (bis zu 556,00 € pro Monat) und den Arbeitgeberanteil (Pauschalabgabe von rund 30 Prozent pro Monat). 
 

Im Rahmen der Förderung kommen weitere Kosten auf Sie zu, damit Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Beispielrechnung für die Förderung im Bereich Freiwilligenmanagement:

  • Teilnahme am Basismodul Freiwilligenmanagement = 125€ + Fahrt-/Reisekosten nach Hannover
  • Fahrt-/Reisekosten nach Hannover für die Teilnahme am Netzwerktreffen für die Minijobbenden
  • Anschaffung einer Software zur Lohnbuchhaltung --> DATEV LODAS Classic pro Monat 15,10€ x 12 Monate = 181,20€

Welche Bedingungen gelten für die Vergütung?

Die Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Entlohnung beträgt maximal 17 Euro pro Zeitstunde (60 min). Über den Zuschuss hinausgehende Ausgaben sind vom Verein aus Eigenmitteln zu tragen. Es sind nur die Mittel abzurufen, die auch tatsächlich verausgabt wurden. 

Welcher Rahmen gilt für den Vertrag?

Der Vertrag wird zwischen Antragsteller und Minijobberin bzw. Minijobber geschlossen. Der Abschluss von Arbeitsverträgen und alle arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. Meldepflichten) erfolgen auf eigene Verantwortung des Vereins / Sportbundes / Landesfachverbandes. Das Besserstellungsverbot ist zu beachten und eventuelle Drittmittel sind dem LSB mitzuteilen.

Download: Hinweise zum Besserstellungsverbot.pdf

Welche Fördervoraussetzungen müssen erbracht werden?

Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Freiwilligenmanagement (FWM)":

  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt bzw. hat am Basismodul Freiwilligenmanagement teilgenommen.
  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt an einem der beiden Minijob Netzwerktreffen teil (Termine: Sa. 16.8.2025 oder Sa. 08.11.2025). 

Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Kommunikation und Zusammenarbeit"

  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt am Modul Digitalisierung im (Sport-)Verein teil.
  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt an einem der beiden Minijob Netzwerktreffen teil (Termine: Sa. 16.8.2025 oder Sa. 08.11.2025). 

Voraussetzungen für den Schwerpunkt "Ganztagskoordination im Sportverein"

  • Eine bereits erfolgte oder begonnene Vereinsberatung Ganztag (vor dem Beginn des Minijobs).
  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt am Basismodul „Sportverein & Ganztagsschule“ teil.
  • Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nimmt an einem der beiden Minijob Netzwerktreffen teil (Termine: Sa. 16.8.2025 oder Sa. 08.11.2025). 

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

Mit der Antragstellung werden die untenstehenden Nachweise als Fördervoraussetzungen anerkannt. Sollten die Teilnahmebescheinigungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden, behält sich der LSB Niedersachsen das Recht vor, die Summe des sich nach Verwendungsnachweisprüfung ergebenden Zuschusses um 25% je fehlender Teilnahmebescheinigung zu kürzen. Es findet eine Einzelfallentscheidung statt.  

Sollte eine der anderen Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden, erfolgt eine vollständige Rückforderung des Zuschusses. 

Nach einer erfolgreichen Bewilligung verpflichtet sich der Antragsstellende die folgenden Dokumente und Bescheinigungen bis spätestens acht Wochen nach Abschluss des Projekts, jedoch spätestens bis zum 25.11.2026, über das LSB-Net einzureichen. 

Abrechnung und Nachweisführung der Minijobs:

  • Mittelanforderung 1. Rate
  • Endabrechnung / Verwendungsnachweis
    • Mittelanforderung 2. Rate
    • Kurzdokumentation
    • Lohnkontoausdruck und Lohnjournal
      • Hinweis: Das Lohnkonto/Lohnjournal muss über eine Personalverwaltungssoftware geführt werden. Excel-Tabellen werden nicht anerkannt. Prominente Beispiele für Personalportale, welche Sie verwenden können:  
        • Lexware (nicht Lexoffice!): Lohnbuchhaltung mit Software selbst erledigen | Lexware 
        • Datev: Lohn und Gehalt classic 
      • Vereinen, die unsicher bzgl. der Führung von Lohnjournalen sind, empfehlen wir die Abwicklung über ein Steuerberatungsbüro. 
  • Teilnahmebescheinigung: Minijob Netzwerktreffen (Termine: Sa. 16.8.2025 oder Sa. 08.11.2025)

Je nach Schwerpunkt:

  • Teilnahmebescheinigung Basismodul Freiwilligenmanagement ((bei Schwerpunkt Freiwilligenmanagement)
  • Teilnahmebescheinigung: Modul Digitalisierung im (Sport-)Verein (bei Schwerpunkt Kommunikation und Zusammenarbeit) 
  • Teilnahmebescheinigung: Basismodul „Sportverein & Ganztagsschule“ (bei Schwerpunkt Ganztag)

Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Die Fördermittel können in zwei Raten ausgezahlt werden. Die 1. Rate (50% der förderfähigen Ausgaben) kann nach Bewilligung über das LSB-Net abgefordert werden. Die 2. Rate (die restlichen 50%) kann nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen über das LSB-Net abgefordert werden.

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Änderungen vorbehalten.

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antragsformular im Förderportal (LSB-Net) im Zeitraum 03.02.2025 bis 16.03.2025 ausfüllen und absenden.
  2. Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per Mail.
  3. Bewerbungsphase abwarten (03.02.-16.03.2025)
  4. Bewilligung abwarten (bis zum 01.04.2025).
  5. Arbeitsvertrag mit der Person des Mini-Jobs erstellen und unterzeichnen.
  6. Geplante Maßnahmen gemäß Antrag innerhalb des Förderzeitraumes (01.04.2025 bis spätestens 30.09.2025) umsetzen.
  7. Abrechnung und Nachweisführung, siehe Bewilligung spätestens bis acht Wochen nach der Durchführung, über das LSB-Net einreichen.
  8. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  9. Zahlungseingang prüfen.

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