Richtlinie Sportstättenbau

Über diese Richtlinie werden Baumaßnahmen gefördert, bei denen es erforderlich ist, den „Status quo“ zu sichern. Es werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen.

Fördermöglichkeiten

Über die Richtlinie werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume).

 

Fördervoraussetzungen

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn 

  • das Grundstück, die Gebäude und baulichen Anlagen sich im Eigentum des Antrags-berechtigten befinden oder
  • dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich einge-räumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit in der Regel einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen. Ausnahmen be-züglich des Abschlusses und der Laufzeit der bestehenden Rechte bedürfen der Genehmigung durch den LSB.

Art und Höhe der Förderung

  • Die Förderung wird in Höhe von maximal 40 % der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 150.000€, gewährt.
  • Die Mindestförderhöhe bei Bewilligung muss 1.000 € betragen.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Bewilligung mind. 5.000 € betragen.
  • Die Zweckbindung beträgt 10 Jahre ab dem auf die Bewilligung folgenden Jahr.

Sportstättenbauförderportal

Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen.

D.h. auch die Personen, die bereits einen „allgemeinen“ Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal.

Dazu wählen Sie bitte auf der Startseite des LSB-Intranets "Oder hier registrieren" . 

Anschließend muss ein Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge - Bearbeiten“ angeklickt werden. Daraufhin wird ein PDF-Formular generiert, welches vom Nutzer und vom §26 BGB verantwortlichen Vereinsvertreter zu unterschreiben ist. Dieses Formular wird dem jeweiligen Sportbund per Mail oder per Post zugesandt. Der Sportbund richtet den Zugang entsprechend ein.

Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie in dem folgenden Hinweisblatt:

Kontakt

Michaela Jung
Sachbearbeitung
Telefon: 0511 1268-113

Dirk Weidelhofer
Referent
Telefon: 0511 1268-182