Über die Richtlinie werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume).
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn
Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen.
D.h. auch die Personen, die bereits einen „allgemeinen“ Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal.
Dazu wählen Sie bitte auf der Startseite des LSB-Intranets "Oder hier registrieren" .
Anschließend muss ein Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge - Bearbeiten“ angeklickt werden. Daraufhin wird ein PDF-Formular generiert, welches vom Nutzer und vom §26 BGB verantwortlichen Vereinsvertreter zu unterschreiben ist. Dieses Formular wird dem jeweiligen Sportbund per Mail oder per Post zugesandt. Der Sportbund richtet den Zugang entsprechend ein.
Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie in dem folgenden Hinweisblatt:
Michaela Jung
Sachbearbeitung
Telefon: 0511 1268-113
Dirk Weidelhofer
Referent
Telefon: 0511 1268-182