Durch den organisierten Sport soll die gesellschaftliche Teilhabe ALLER ermöglicht werden, auch um das Miteinander über kulturelle und soziale Unterschiede hinweg zu fördern. Im Fokus stehen dabei wohnumfeldbezogene Initiativen und die Mitwirkung der Sportorganisation in Kooperationen und Netzwerken mit kompetenten Partnern.
Vielfaltssensibles Engagement kann einhergehen mit einem erhöhten personellen und finanziellen Bedarf. Es entstehen Ausgaben wie Übungsleiterhonorare, Übersetzungsarbeiten, Fahrtkosten, Equipment, Mieten, Sportkleidung für Geflüchtete und vieles mehr. Wir möchten Sie dabei unterstützen, diese Ausgaben zu decken.
Der einfachste Weg: Konkretisieren Sie Ihre Idee, kalkulieren Sie die Ausgaben und nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf! Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB Niedersachsen sind, Landesfachverbände und Sportbünde, die Gliederungen des LSB Niedersachsen sind. Es gibt unterschiedliche Kategorien der finanziellen Förderung, die Sie hier im Überblick finden.
Neue niederschwellige Sportangebote, die sich an den Bedürfnissen und Voraussetzungen der jeweiligen Dialoggruppe vor Ort ausrichten, können pauschal mit bis zu 1.000,- € für die ersten 12 Monate und bei erneuter Antragsstellung mit 600,- € für die zweiten 12 Monate bezuschusst werden. Sie sollten anschließend als reguläres Vereinsangebot weitergeführt werden.
Eine weitere Förderungsmöglichkeit bieten die vielfaltssensiblen Schwimmkurse, die jeweils zeitlich begrenzt sind. Untersuchungen bestätigen immer wieder, dass bei vielen Menschen die Schwimmfähigkeit nur sehr gering ausgeprägt ist. Ziel dieser Schwimmkurse ist es in erster Linie diese Fähigkeit zu verbessern und darüber hinaus die Teilnahme- und Teilhabechancen aller Teilnehmenden zu fördern. Vielfaltssensible Schwimmkurse können pauschal mit 400,- € bzw. 600,- € unterstützt werden.
Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür oder Strategieworkshops, in deren Mittelpunkt das Themenfeld "Teilhabe und Vielfalt" steht, können mit bis zu 1.000,- € bezuschusst werden.
Bildungsangebote zur Förderung der interkulturellen und sozialen Kompetenz werden ebenso bezuschusst wie die Teilnahme von Einzelpersonen an Bildungsangeboten und Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000,- €.
Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung (z.B. ÜL-C-Ausbildungen) können mit bis zu 10.000,- € bezuschusst werden, wenn sie auf die jeweiligen Bedürfnisse der Dialoggruppe ausgerichtet sind. Teilnahmebeiträge dürfen dann nicht erhoben werden.
Vielfältige weitere Initiativen, die sich an den Zielen der Richtlinie ausrichten, sich aber nicht den anderen Kategorien zuordnen lassen, können als sonstige Einzelmaßnahmen unterstützt werden. Die Fördersumme kann bei einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren bis zu 3.000,- € betragen.
Komplexe, umfangreiche Vorhaben können als Projekte finanziell gefördert werden, wenn sie unter anderem vernetzt und nachhaltig angelegt sind. Die maximale Laufzeit beträgt 3 Jahre. Die Fördersumme darf 80% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Dem LSB ist es ein besonderes Anliegen allen Frauen die Möglichkeit zu bieten, Sport und Bewegungsangebote in geschützten Bewegungsräumen kennenzulernen und auszuprobieren. Zusätzlich soll der Frauenanteil im organisierten Sport erhöht werden.
Weiterhin wird mit den FrauenSportTagen eine örtliche Vernetzung zwischen dem Sportbund, den Sportvereinen sowie weiteren Kooperationen inner- und außerhalb des organisierten Sports angestrebt. FrauenSportTage können mit bis zu 2.000,- € bezuschusst werden.
Austauschplattform für ausrichtende Sportbünde: Wissensnetz