HINWEIS: Anträge können vom 01.04.2025 bis zum 30.04.2025 gestellt werden.
Aus einer Antragstellung erfolgt nicht automatisch eine Bewilligung.
Der LSB unterstützt Sportbünde und Landesfachverbände mit ihren Mitgliedsvereinen im LSB bei der Entwicklung neuer, gesundheitsorientierter Inhalte und Angebote für ihre Mitglieder zur Gewinnung sport- bzw. vereinsferner Zielgruppen.
Förderfähig sind Sportangebote, die neu in das Vereinsprogramm aufgenommen werden. Beispiele für solche Angebote sind:
weiterführende Informationen
Merkblatt zielgruppenspezifisches Angebot
Richtlinie zur zielgruppenspezifischen Bewegungs- und Gesundheitsförderung
Antragsberechtigt sind Landesfachverbände und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Zum Formular zur Beantragung der Förderung gelangen Sie hier.
Achtung: Der Antrag ist damit noch nicht abgeschlossen! Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit dem Antrag und ihren eingetragenen Daten. Diesen senden Sie bitte unterschrieben per Mail an: iza(at)lsb-niedersachsen.de Erst dann ist der Antrag beim LSB eingegangen.
Anträge können vom 01.04.25 bis 30.04.25 gestellt werden.
Bewilligungen werden bis zum 07.Mai 2025 ausgestellt. Mit der Bewilligung erhalten Sie die notwendigen Formblätter zur Abrechnung der Fördermaßnahme.
Speziell für die genannte Zielgruppen sind neue Angebotsinhalte und Methoden, aber auch Angebotsformen, die die besonderen Lebensbedingungen der Menschen berücksichtigen, zu entwickeln.
Förderungsfähig sind:
Zu beachten ist:
Die Maßnahme muss über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten laufen. In diesem Zeitraum wird das Angebot mit bis zu 600 Euro gefördert.
Die Abrechnungsfähigen Ausgaben sind der Richtlinie zur zielgruppenspezifischen Bewegungs- und Gesundheitsförderung zu entnehmen.
Nach einer erfolgreichen Bewilligung verpflichtet sich der Antragsstellende die folgenden Dokumente und Bescheinigungen bis spätestens acht Wochen nach Abschluss des Projekts, jedoch spätestens bis zum 30.06.2026 einzureichen:
Die Publizitätsgrundsätze des LSB sind bei der Verwendung der Mittel einzuhalten. Generell muss in den Veröffentlichungen aller Medienarten auf die Herkunft der Mittel hingewiesen werden. Hinweise und Vorgaben zur Formulierung unter:
www.lsb-niedersachsen.de - Mitglieder - Publizitätsgrundsätze