Fit im Verein - Aktiv im Alter

Bewegung ist gerade für ältere Menschen von zentraler Bedeutung, da sie nicht nur die körperliche Gesundheit fördert, sondern auch das geistige Wohlbefinden stärkt und die Selbstständigkeit im Alltag unterstützt. Mit dem o.g. Förderprogramm möchte der LSB Niedersachsen Anreize schaffen und Impulse setzen, um dem Abwärtstrend bei der körperlichen Fitness und Gesundheit entgegenzuwirken. Bewegung im Sportverein fördert zudem die soziale Inklusion älterer Menschen in die Gemeinschaft, indem der Verein Möglichkeiten schafft, soziale Kontakte zu knüpfen.

HINWEIS: Anträge können vom 01.04.2025 bis zum 30.04.2025 gestellt werden. 

Aus einer Antragstellung erfolgt nicht automatisch eine Bewilligung.

Die Förderung auf einen Blick

  • Förderung neuer, zielgruppenspezifischer Angebote für Personen ab 50 Jahren
  • Förderdauer: 6 Monate ab Maßnahmebeginn
  • Höhe der Förderung: maximal 600 Euro
  • Antragszeitraum: 01.04.25 bis 30.04.25
  • Förderfähig sind u.a. Honorare, Materialkosten, Mietkosten etc. (siehe Merkblatt...)
  • Fördervoraussetzungen: 
    • das Angebot muss mit 1 LE (45 min) /Woche mind. über 6 Monate laufen
    • Angebotsstart muss 2025 sein
    • qualifizierte Übungsleitung (ÜL-C oder vergleichbare Berufsqualifikation)

Zielgruppenspezifische Angebote

Der LSB unterstützt Sportbünde und Landesfachverbände mit ihren Mitgliedsvereinen im LSB bei der Entwicklung neuer, gesundheitsorientierter Inhalte und Angebote für ihre Mitglieder zur Gewinnung sport- bzw. vereinsferner Zielgruppen.

Förderfähig sind Sportangebote, die neu in das Vereinsprogramm aufgenommen werden. Beispiele für solche Angebote sind:

  • Outdoorsportangebote für Personen ab 50 Jahren
  • Wassergymnastik, Nordic Walking oder Wandern
  • Gemeinsame Radtouren
  • Spezielle Fitnessprogramme mit Kraft-, Balance- und Mobilisationsübungen
  • Bewährte und neue Spielformen speziell für die Zielgruppe ab 50 (bspw. Walking Football)
  • Kooperationsprogramme mit Einrichtungen der Alten- und Seniorenhilfe oder ähnlichen Institutionen
  • uvm.

 

weiterführende Informationen 

Merkblatt zielgruppenspezifisches Angebot

Richtlinie zur zielgruppenspezifischen Bewegungs- und Gesundheitsförderung

Folgende Schritte sind notwendig

  1. Daten zum Verein und Angaben zum Angebot hier ausfüllen und absenden. Hinweis: Die Antragstellung ist erst ab dem 01.04.2025 freigeschaltet!
  2. Ihre Angaben werden in einen Antrag überführt, den Sie per Mail erhalten. Diesen senden Sie unterschrieben per Mail an iza(at)lsb-niedersachsen.de
  3. Bewerbungsphase abwarten (01.04.-30.04.2025)
  4. Bewilligung abwarten bis spätestens 07. Mai.
  5. Geplante Maßnahmen gemäß Antrag innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen. Die Maßnahme muss im Jahr 2025 beginnen
  6. Abrechnung und Nachweisführung (siehe Bewilligung) spätestens bis acht Wochen nach der Durchführung einreichen.
  7. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  8. Zahlungseingang prüfen.

Weitere Hinweise zur Förderung

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Landesfachverbände und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Zum Formular zur Beantragung der Förderung gelangen Sie hier.

Achtung: Der Antrag ist damit noch nicht abgeschlossen! Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit dem Antrag und ihren eingetragenen Daten. Diesen senden Sie bitte unterschrieben per Mail an: iza(at)lsb-niedersachsen.de  Erst dann ist der Antrag beim LSB eingegangen.

Anträge können vom 01.04.25 bis 30.04.25 gestellt werden.

Bewilligungen werden bis zum 07.Mai 2025 ausgestellt. Mit der Bewilligung erhalten Sie die notwendigen Formblätter zur Abrechnung der Fördermaßnahme.

Gegenstand der Förderung

Speziell für die genannte Zielgruppen sind neue Angebotsinhalte und Methoden, aber auch Angebotsformen, die die besonderen Lebensbedingungen der Menschen berücksichtigen, zu entwickeln.

Förderungsfähig sind:

  • Zielgruppenspezifische Angebote, die neu in das Vereinsprogramm aufgenommen werden

Zu beachten ist:

  • Die zu fördernden Maßnahmen dürfen nicht direkt im Rahmen einer anderen Förderung aus der Finanzhilfe des Landes an den LSB bezuschusst werden
  • Das Bewegungs-/Gesundheitsangebot muss über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten laufen
  • Der Start der Maßnahme muss im Jahr 2025 liegen

Umfang und Höhe der Förderung

Die Maßnahme muss über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten laufen. In diesem Zeitraum wird das Angebot mit bis zu 600 Euro gefördert. 
Die Abrechnungsfähigen Ausgaben sind der Richtlinie zur zielgruppenspezifischen Bewegungs- und Gesundheitsförderung zu entnehmen.

Welche Fördervoraussetzungen müssen erbracht werden?

  • Sofern vor Zugang der Fördermittelzusage im Rahmen von Planungs- und/oder Vorbereitungsarbeiten für die Realisierung der beantragten Maßnahme bereits Ausgaben getätigt bzw. Verbindlichkeiten eingegangen wurden, sind diese zwar nicht abrechnungsfähig, beeinträchtigen die Förderfähigkeit der beantragten Maßnahme im Übrigen jedoch nicht.
  • Der Antragstellende muss die Gemeinnützigkeit für den Zeitraum von der Zuschussbeantragung bis zur Auszahlung der bewilligten Fördermittel nachweisen können. Der aktuelle Nachweis darf nicht älter als fünf Jahre sein.

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

Nach einer erfolgreichen Bewilligung verpflichtet sich der Antragsstellende die folgenden Dokumente und Bescheinigungen bis spätestens acht Wochen nach Abschluss des Projekts, jedoch spätestens bis zum 30.06.2026 einzureichen:

  • Einzelverwendungsnachweis/Mittelanforderung
  • Kurzdokumentation

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Die Publizitätsgrundsätze des LSB sind bei der Verwendung der Mittel einzuhalten. Generell muss in den Veröffentlichungen aller Medienarten auf die Herkunft der Mittel hingewiesen werden. Hinweise und Vorgaben zur Formulierung unter:

www.lsb-niedersachsen.de - Mitglieder - Publizitätsgrundsätze

Finanzhilfe Logo

Kontakt

Fynn Remmers

Team Sportentwicklung

0511 - 1268 289

Luise Winkler

Referentin Sportentwicklung

0511 - 1268 212

Nina Panitz

Referentin Sportentwicklung

0511 - 1268 217