Zur Unterstützung des Engagements bietet der LSB konkrete Fördermöglichkeiten zu verschiedenen Zielen an. Antragsberechtigt sind Landesfachverbände und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.
Die aufgeführten Fördermöglichkeiten im Handlungsfeld Sportentwicklung bilden einen Teil der möglichen Förderungen im LSB ab.
Förderung der Initiierung und Etablierung von kommunalen Netzwerken der Bewegungs- und Gesundheitsförderung zur nachhaltigen Vernetzung und Kooperation von Partner*innen.
Förderung von Sportentwicklungsplanungen oder -prozessen im kommunalen Raum der Sportvereine und Sportbünde, um Sportanlagen und Sportgelegenheiten zu sichern und bedarfsgerecht zu entwickeln.
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