Dass körperliche Aktivität gesundheitsfördernd und auch rehabilitativ von großem Wert ist, wissen Sie aufgrund Ihrer Profession am besten. Viele wissenschaftliche Studien belegen diesen positiven Effekte.
Wahrscheinlich haben Sie Ihre Patient*innen schon häufig geraten, sich mehr zu bewegen, und vermutlich wissen Sie, dass dieser Ratschlag oft in dem Moment vergessen wird, in dem die Praxistür hinter ihnen ins Schloss fällt. Mit dem „Rezept für Bewegung“, das vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin (DGSP) entwickelt wurde, haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihrer Empfehlung mehr Nachdruck zu verleihen.
Das Rezept hat das gängige Heilmittel-Rezept-Format. Es kann über den Drucker in der Praxis ausgestellt und den Patient*innen persönlich übergeben werden, aber nicht für andere Verordnungen verwendet werden.
Sie möchten das „Rezept für Bewegung“ ausstellen?
Alle Materialen, d.h. Rezeptblöcke, Informationsflyer, Plakate für den Aushang in Ihrer Praxis, können Sie kostenfrei über die Homepage des DOSB bestellen. Darüber hinaus stehen sie auch als Download in dem am Seitenende aufgeführten Dokumentenordner zur Verfügung.
Angebote mit Profil
Über die Bewegungslandkarte haben Sie einen raschen und unkomplizierten Zugriff auf eine Vielzahl qualitätsgeprüfter Sportangebote in Niedersachsen. Mit einem Klick auf „Angebote in Ihrer Nähe“ und auf die Rubrik „Suche nach Postleitzahlen“ werden für die Patient*innen geeignete Kursangebote angezeigt.
Mit dem „Rezept für Bewegung“ können Sie gezielt Sport- und Bewegungsangebote in einem örtlichen Sportverein empfehlen, insbesondere solche, die das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT tragen. Diese Angebote sind für alle Altersgruppen geeignet, erfüllen verbindliche Qualitätskriterien und werden von qualifizierten Übungsleitungen durchgeführt.
Das mit dem „Rezept für Bewegung“ empfohlene Bewegungsangebot wird passend zum gesundheitlichen Profil der Patient*innen gewählt.
Zur Auswahl stehen gesundheitsorientierte Bewegungsangebote aus den Bereichen:
Die in der Bewegungslandkarte aufgelisteten Angebote werden im GKV-Leitfaden Prävention aufgeführt und sind somit unter gewissen Voraussetzungen bezuschussbar. Die Ausstellung des „Rezepts für Bewegung“ ist jedoch als ideelle Maßnahme zu verstehen, die bislang noch nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist. Es besteht keine Verbindlichkeit für Ärzt*innen, Patient*innen und Krankenkasse.
Bewegung auf Rezept: Ein Gewinn auch für Ärzt*innen
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat in Zusammenarbeit mit Sportmediziner*innen der Universität Frankfurt, der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) ein informatives Faltblatt mit präventiven Ratschlägen und Empfehlungen zur körperlichen Aktivität für weniger aktive Menschen entwickelt. Das "Rezept für Bewegung" ermöglicht es Ihnen, einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gesundheit Ihrer Patient*innen zu leisten. Gemeinsam schaffen wir eine aktivere und gesündere Gesellschaft!
Nina Panitz
Referentin
Telefon: 0511 1268-217