Förderprogramm Nachhaltigkeit: Wir für morgen

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen setzt sich im Sinne der Agenda 2030 für eine nachhaltige Sport- und Vereinsentwicklung ein. Der LSB unterstützt seine Sportvereine, Sportbünde und Fachverbände mit unterschiedlichen Initiativen bei der Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen im Sport.
Ein Baustein ist das Förderprogramm „Wir für morgen“. Gefördert werden Maßnahmen, welche eine Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs), der 17 Nachhaltigkeitsziele, leisten. Dadurch soll zusätzlich das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagements im Sport gestärkt werden.

Antragsstellung bis zum 18. Dezember 2024 möglich
Das Förderprogramm Nachhaltigkeit wird überarbeitet. Sobald es weitere Infos gibt, melden wir uns

Allgemeine Hinweise

Sportorganisationen können bis zu 500 Euro pro Antrag erhalten. Antragstellende können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr stellen. Die 4 Maßnahmen können im Verbund eine umfangreiche Maßnahme ergeben. Die Anträge müssen sich jedoch unterscheiden, indem sie entweder einen neuen Punkt aufgreifen oder eine vorherige Maßnahme weiterführen oder erweitern.


bitte ab jetzt alle Mails an nachhaltigkeit@lsb-niedersachsen schicken

Förderfähige Maßnahmen können z. B. sein:

  • Implementierung einer Arbeitsgruppe im Sportverein zum Thema Nachhaltigkeit
  • Ein Workshop mit einer Abteilung oder ehrenamtlich Engagierten und Interessierten des Sportvereins zur Sensibilisierung für soziale Nachhaltigkeit oder zur klimaangepassten Ausgestaltung der Vereinsräume
  • Moderation von Prozessen, Beratung durch Fachkräfte, Exkursion(en)
  • Anschaffung von (Info)Materialien
  • Social Media Kampagne zur Sensibilisierung und Informierung der Menschen im Sportverein und in der Nachbarschaft über Nachhaltigkeit oder Nachhaltigkeitsprojekte im Sportverein
  • Baum- oder Heckenpflanzung auf dem Vereinsgelände inklusive Austausch/Input zur Nachhaltigkeit
  • Eine Veranstaltung zu fair produzierten Sportmaterialien mit inkludierter Kleidertauschbörse
  • Müllsammelaktion eines Teams zum Clean Up Day außerhalb vom Vereinsgelände, wie der Kanujugend auf dem Wasser oder der Trainingsgruppe im Wald oder der Gemeinde

Weitere Anregungen:


nicht förderfähig sind:

  • Veranstaltungen aus dem laufenden sportlichen Übungsbetrieb oder Wettkampfsport
    • wie u.a. die Förderung von Mehrwegprodukten z. B. für Spieltage oder die Säuberung des Vereinsgeländes
  • Honorare für Teilnehmende der nachhaltigen Maßnahme wie Helfende beim Bäume pflanzen / Müll sammeln
  • Anschaffung neuer energieeffizienter Geräte (z. B. Laptop oder Kühlschrank)

Förderfähige Ausgaben in diesem Zusammenhang können z. B. sein:

  • Anschaffung von Materialien zur Umsetzung von nachhaltigen Projekten/Veranstaltungen (z. B. Saatgut, Mülltonne – Upcycling zur Pfandsammeltonne)
  • Materialien zur Umsetzung von Öffentlichkeitskampagnen (z. B. Erarbeitung von Informationen/Materialien, Layouterstellung, Druckkosten)
  • Honorare für Referierende (gem. Richtlinie 2.6.3)
  • Honorare für Helfende bei der Organisation der Maßnahme (max. 10,- Euro/Zeitstunde)
  • Fahrtkosten (gem. Ziffer 1 der Allgemeinen Abrechnungsbestimmung des LSB)
  • Raummiete
  • Verpflegung

Folgende Schritte sind notwendig:

Allgemeine Hinweise

  1. Antragsformular (siehe Dokumente) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an nachhaltigkeit(at)lsb-niedersachsen.de senden
  2. Bewilligung abwarten
  3. Förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes (1 Jahr) umsetzen
  4. Einzelverwendungsnachweis zusammen mit der Kurzdokumentation und mind. 3 Fotos der Maßnahme an den LSB senden
  5. Die Originalunterlagen (Rechnungen, Belege) für Prüfzwecke zehn Jahre aufbewahren.
     

wichtige Hinweise

  • Falls die Mittel ausgeschöpft sein sollten, kann die Antragsannahme vorzeitig beendet werden - Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht
  • Die Abrechnung ist nur innerhalb des bewilligten Förderzeitraums möglich
  • Rechnungen und Belege müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein

Publizitätsgrundsätze & Medienportal

Der LSB hat bei der Weitergabe der Finanzhilfe auf die Herkunft der Mittel hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass von den Empfängern bei der Durchführung geförderter Maßnahmen in geeigneter Weise auf die Herkunft der Mittel hingewiesen wird.

LSB-Publizitätsgrundsätze

Zur Umsetzung stellt der LSB online-Tools im LSB-Medienportal zur Verfügung. Zum LSB-Medienportal

Antragsstellung bis zum 18. Dezember 2024 möglich
Das Förderprogramm Nachhaltigkeit wird überarbeitet. Sobald es weitere Infos gibt, melden wir uns

Dokumente