1. Der Sportverein gewinnt neue Mitglieder und freiwillig Engagierte.
2. Der Sportverein ist als Begegnungsort im Quartier sicht- und erlebbar.
3. Die Vereinsaktivitäten berücksichtigen die Vielfalt der Menschen vor Ort.
4. Die Identifikation der Menschen vor Ort mit dem Verein und dem Quartier ist gestärkt.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind. Förderanträge können postalisch oder per Mail an jhinzer@lsb-niedersachsen.de eingereicht werden.
Mit der Förderung sollen Vereine bei der Planung und Umsetzung von (Einzel)maßnahmen vor Ort unterstützt werden. Sie richtet sich sowohl an Vereine, die bereits Erfahrungen im Bereich der Quartiersarbeit sammeln konnten, als auch an Vereine, die erstmalig mit dem Thema Quartiersarbeit in Berührung kommen. Es werden sportliche und/oder außersportliche Angebote gefördert, die in Verbindung mit der Arbeit des Sportvereins stehen und bei der sich der Sportverein mit Institutionen vor Ort vernetzt. Die max. Fördersumme beträgt 2.000,- € und der Förderzeitraum der Miniprojekte endet spätestens am 31.12.2024.
Die Antragstellung "Stützpunktförderung" ist für das Jahr 2024 nicht mehr möglich.
Diese Förderung richtet sich an Vereine, die bereits erste Erfahrungen in der Quartiersarbeit sammeln konnten und die langfristig im Themenkomplex Sport und Quartiersarbeit arbeiten möchten. Eine Besonderheit der Stützpunktförderung ist die Möglichkeit der Bezuschussung einer Minijobstelle und von Mitgliedsbeiträgen (anteilig). Die max. Fördersumme beträgt 12.000 € und darf 80% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2024.
Ein Quartier ist ein räumlich abgegrenzter, sozialer Raum in dem Menschen sich begegnen und miteinander interagieren. Das kann ein Stadtteil, Dorf oder – einfach gesagt – die Nachbarschaft sein. Für Sportvereine kann das Quartier auch über mehrere Dörfer oder Stadtteile reichen, in denen die Vereinsmitglieder wohnen. Hier gibt es keine klaren Grenzen.
Ein Stützpunktverein zeichnet sich dadurch aus, dass er im Idealfall bereits Erfahrungen im Themenfeld "Quartiersarbeit" gesammelt hat und sich langfristig in diesem engagieren möchte. Außerdem sollte er vor Ort bereits auf gewisse Strukturen und Netzwerke zurückgreifen können.
Grundsätzlich nicht. Die Anträge müssen jedoch verschiedene Förderungsgegenstände beinhalten und inhaltlich klar voneinander abgegrenzt werden. Ob mehr als ein Antrag pro Verein genehmigt werden kann, hängt auch von den verfügbaren Fördermitteln zum Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Grundsätzlich ja. Allerdings können nur Vereine Stützpunktvereine im Förderprogramm "Mein Nachbar, der Sportverein - Aktiv im Quartier" werden.
Ja, solange die Fördergegenstände klar voneinander abgegrenzt sind. Zum Beispiel kann eine Minijob-Stelle, die über die "Minijob-Förderung" gefördert wird, nicht zusätzlich über die Stützpunktförderung "Mein Nachbar, der Sportverein - Aktiv im Quartier" bezuschusst werden.
Niedrigschwellige Angebote sind kostenlos und offen für alle, auch für Nichtmitglieder. Die Teilnahme ist mit keinen/sehr wenigen Hürden verbunden.
Beispiele: Nachbarschaftszentrum / Quartiersbüro / Stadtteilzentrum, andere Sportvereinen, Jugend- und Familienzentrum, Kirchen, Moscheen, Pflege- und Seniorenresidenzen, Schulen und KiTas, Stadt- oder Kreisportbund, Mutter-Kind-Einrichtungen, lokale Gruppen von BUND, Unicef etc., Kulturvereine, Volkshochschulen, ...
Für Teilnehmende von Maßnahmen, die über das Förderprogramm "Mein Nachbar, der Sportverein - Aktiv im Quartier" gefördert werden, besteht Versicherungsschutz über eine Nichtmitgliederversicherung der ARAG Sportversicherung.
Hier kann eine Präsentation heruntergeladen werden, die neben weiteren Informationen auch gute Beispiele und Möglichkeiten für Kooperationen aufzeigt. Außerdem ist hier ein Flyer zum Selbstausdrucken verfügbar.
Außerdem ist der der LSB 2022 dem „Bündnis für gute Nachbarschaft Niedersachsen“ beigetreten, das sich für eine Verbesserung des Zusammenlebens vor Ort einsetzt und die Kooperation der Akteur*innen auf Landesebene unterstützt. Weitere Informationen zum Bündnis finden Sie hier:
https://www.gutenachbarschaft-nds.de/