Mit der Digitalisierungsförderung bis zu 2000€ sichern

Mit der Schwerpunktförderung Digitalisierung will der LSB Niedersachsen die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit der Engagierten stärken und die Gewinnung und Bindung von (jungen) Engagierten unterstützen.

HINWEIS: Die Antragstellung ist vom 01.04.2025 bis zum 23.05.2025 möglich.

Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung!

Welche Projekte können gefördert werden?

  • Ersterstellung/Neuerstellung der Vereins-Homepage
    • Inkl. einer öffentlichen Unterseite mit Informationen und Möglichkeiten rund um das Thema Engagement im eigenen Verein/Verband
    • z.B. mit Sportdeutschland - Deine Vereinswebsite: https://vereinswebsite.sportdeutschland.de/
       
  • Ersteinrichtung/Neueinrichtung einer cloudbasierten Plattform für die Zusammenarbeit und Produktivität/Effizienz von Engagierten
    • z.B. die Einführung von MS365, Google Workspace oder von anderen Anbietern
       
  • Ersteinrichtung/Neueinrichtung einer Vereinsmanagementsoftware
     
  • Ersteinrichtung/Neueinrichtung einer Vereinsapp

Was wird gefördert?

Ausgaben für Dienstleister für die Unterstützung bei der Projektdurchführung

  • z.B.:
    • Schulungs- / Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software
    • Konzeption / Programmierung der Homepage/Software
    • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Software
    • Dienstleistungen für die Erhebung der Anforderungen, Auswahl der Software und Einführung
  • Nur für Schulungen, Beratungen und freiberufliche Tätigkeit gilt ein Satz von max. 50 € je Stunde (ggf. zzgl. MwSt.)
  • Das Angebot Beratung in Entwicklungsprozessen und Digitalisierungsbegleitung über den LandesSportBund Niedersachsen sind nicht abgedeckt. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier:
    https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/digitalisierung-im-sportverein/qualifizierung-beratung-und-foerderung/beratungsangebote/beratung-nds

Ausgaben für Lizenzen/Software für engagierte Personen / nicht für das (Verwaltungs-) Hauptamt/die Geschäftsstelle

  • z.B.: Content-Management-Systeme (Homepage), cloudbasierte Plattformen, Vereinsmanagementsoftware und Vereinsapps
  • Ausgaben für Lizenzen können nur anteilig für den Projektzeitraums gefördert werden.

Ausgaben für IT-Equipment für engagierte Personen / nicht für das (Verwaltungs-) Hauptamt/die Geschäftsstelle

  • z.B. einen Laptop für die digitale Zusammenarbeit auf der cloudbasierten Plattform, Gestaltung der Homepage, Gestaltung der App oder Vereinsmanagementsoftware
  • Die sinnvolle Einbindung des IT-Equipment in das Projekt muss klar erkennbar sein.
  • gefördert werden lediglich Ausgaben, keine Kosten

Welchen Umfang hat die Förderung?

Maximal 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2000€

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliche Mitglieder im LSB sind, sowie Sportbünde.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Es ist das Antragsformular „Engagementförderung mit dem Schwerpunkt Digitalisierung - Projekt“ auszufüllen und bei der zuständigen Person digital einzureichen.

Anträge können vom 01.04.2025 bis zum 23.05.2025 gestellt werden.

Wie läuft die Förderung?

Eine Bewerbung kann vom 01.04.2025 bis zum 23.05.2025 erfolgen. Eine mögliche Bewilligung erfolgt bis zum 24.06.2025. Der Projektzeitraum beginnt mit dem 24.06.2025 und läuft bis zum 30.06.2026.

Nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen werden die Fördermittel ausgezahlt. Die Fördermittel werden in einer Rate ausgezahlt (auf Antrag kann eine Auszahlung in zwei Raten erfolgen).

Wie erfolgt die Abrechnung und Nachweisführung?

  • Bei Kleinbeträgen bis zu 250 € (inkl. USt) können Quittungen anerkannt werden.
  • Für höhere Beträge ab 250 € müssen Rechnungen mit einem Zahlungsbeleg vorliegen. Rechnungen müssen auf den Projektträger (Verein, Verband) ausgestellt werden!
  • Bei Beträgen ab 1.000 € muss eine unbare Zahlung (z. B. Überweisung, EC-Karten-Zahlung) erfolgen.

Folgende Unterlagen sind spätestens acht Wochen nach dem Projektende bzw. spätestens am 25.08.2026 beim LSB Niedersachsen einzureichen:
 

  • ausschließlich per E-Mail an digitalisierung(at)lsb-niedersachsen.de:
    • Verwendungsnachweis für die Mittelauszahlung 
    • Ausgabenzusammenstellung
    • Projektdokumentation per MS-Forms-Formular erstellen
    • Nur bei Veranstaltungen/Schulungen/Beratungen:
      • in Präsenz sind Teilnahmelisten mit Unterschriften einzureichen
      • bei Onlineformaten sind Teilnahmelisten ohne Unterschriften der Teilnehmenden, aber mit Unterschrift der Veranstaltungsleitung sowie Screenshot der Teilnehmenden der digitalen Veranstaltung einzureichen

Worauf ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.

Allgemeine Grundlagen und Zielsetzung

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport (2.6.3). Mit der Richtlinie verfolgt der LandesSportbund Niedersachsen e.V. (LSB) die Zielsetzung, die vielfältige Ausrichtung und Gestaltung von ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement im Sport zu stärken und durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen. Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Änderungen vorbehalten.

Kontakt

Sönke Nordmeyer

Referent Digitalisierung Vereinsservice