HINWEIS: Die Antragstellung ist vom 01.04.2025 bis zum 23.05.2025 möglich.
Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung!
Ausgaben für Dienstleister für die Unterstützung bei der Projektdurchführung
Ausgaben für Lizenzen/Software für engagierte Personen / nicht für das (Verwaltungs-) Hauptamt/die Geschäftsstelle
Ausgaben für IT-Equipment für engagierte Personen / nicht für das (Verwaltungs-) Hauptamt/die Geschäftsstelle
Maximal 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2000€
Antragsberechtigt sind Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliche Mitglieder im LSB sind, sowie Sportbünde.
Es ist das Antragsformular „Engagementförderung mit dem Schwerpunkt Digitalisierung - Projekt“ auszufüllen und bei der zuständigen Person digital einzureichen.
Anträge können vom 01.04.2025 bis zum 23.05.2025 gestellt werden.
Eine Bewerbung kann vom 01.04.2025 bis zum 23.05.2025 erfolgen. Eine mögliche Bewilligung erfolgt bis zum 24.06.2025. Der Projektzeitraum beginnt mit dem 24.06.2025 und läuft bis zum 30.06.2026.
Nach Abgabe des vollständigen Verwendungsnachweise mit allen Anlagen werden die Fördermittel ausgezahlt. Die Fördermittel werden in einer Rate ausgezahlt (auf Antrag kann eine Auszahlung in zwei Raten erfolgen).
Folgende Unterlagen sind spätestens acht Wochen nach dem Projektende bzw. spätestens am 25.08.2026 beim LSB Niedersachsen einzureichen:
Da das Sonderprogramm aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen ein Hinweis auf den LSB Niedersachsen e.V. und das Land Niedersachsen mit aufzunehmen. Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamtes und des Bürgerschaftlichen Engagements im Sport (2.6.3). Mit der Richtlinie verfolgt der LandesSportbund Niedersachsen e.V. (LSB) die Zielsetzung, die vielfältige Ausrichtung und Gestaltung von ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement im Sport zu stärken und durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen. Die Förderung aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Änderungen vorbehalten.