Landesstützpunkte und Landesleistungszentren

Landesstützpunkte sind durch den LSB anerkannte Einrichtungen der Landesfachverbände zur Durchführung von vereinsübergreifendem, regionalem und/oder landesweitem Kadertraining. Landesleistungszentren heben sich von diesen durch den Einsatz von professionellen Trainerinnen und Trainern in leitender Funktion (mind. DOSB-Trainer A-Lizenz), sowie durch eine leistungssportlich ausgerichtete medizinische und physiotherapeutische Betreuung ab. Neben den genannten Kriterien gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung des „DOSB-Stützpunktkonzeptes für den olympischen Sport“. Die LFV können vereinsübergreifende Landesleistungszentren einrichten, wenn diese im Strukturplan des LFV und die SFV-Berücksichtigung finden. Diese Landesleistungszentren werden für einen olympischen Zyklus beantragt

Die Antragsstellung für die Landesleistungszentren und Landesstützpunkte erfolgt über die zuständigen Landesfachverbände in Niedersachsen.

Anträge für die Landesleistungszentren sind jeweils im Olympiajahr für den kommenden Olympiazyklus bis zum 31. Dezember möglich. Landesstützpunkte können jeweils im Zweijahresrhythmus (gerade Jahreszahl) bis zum 31. Dezember beantragt werden.

Zu den Antragsformularen

Kontakt

Manfred Kehm

Teamleiter Leistungssport

Carsten Klinge

Referent Leistungssport

Astrid Simann

Sachbearbeiterin Leistungssport