Kooperationsvereinbarungen gehören zum Qualitätsmanagement des LSB. Sie werden nur mit LFV/Sportarten in der Schwerpunktförderung geschlossen und fixieren Leistungen, übergeordnete Zielsetzungen und Maßnahmen. Sie sind inhaltlich auf die bestehenden Strategien und Konzepte des LSB und des jeweiligen LFV ausgerichtet. Darüber hinaus enthalten sie Regeln für die Sanktionierung von Verstößen gegen ihre Bestimmungen. Die Vereinbarungen gelten für einen olympischen Zyklus. In ihnen werden verbindlich die Förderleistungen des LSB und desjeweiligen LFV festgelegt.