News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

- Sportpolitische Forderungen für den Ganztag ab 2026

LandesSportBund (LSB) Niedersachsen und die Sportjugend (SJ) fordern optimale Rahmenbedingungen. AG „Ganztag“ hatte Maßnahmenkatalog erarbeitet.

Pünktlich zum Start ins neue Schuljahr hat der LSB Forderungen für die Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem 01. August 2026 formuliert. Eine kompakte Übersicht der Forderungen lässt sich in folgende fünf Bereiche unterteilen:

  1. Menschen: Die Kinder müssen im Mittelpunkt schulischer sowie außerschulischer Bildung stehen. Die Beteiligung der Kinder am Umsetzungsprozess ist unerlässlich.
  2. Verlässlichkeit: Einsparungen auf Kosten von Kindern und Jugendlichen sind nicht hinnehmbar. Kosten im Gesundheitswesen steigen bereits jetzt aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes vieler Kinder. Grund dafür ist auch Bewegungsmangel.
  3. Kooperation: Sportverbände und -vereine initiieren, beraten und begleiten Kooperationen sowie Trägerschaften. Übungsleiter*innen müssen qualifiziert sein und gut entlohnt werden.
  4. Bildung: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gute außerschulische Bildung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung muss im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses verstanden werden.
  5. Räume: Sport und Bewegung brauchen bedarfsgerechte Räume. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen müssen Sport und- und Bewegungsräume mitgedacht werden.

Der Sportjugend-Vorstand hatte im Mai 2023 die Arbeitsgruppe „Sportorganisation und Ganztag ab 2026“ berufen, in der Fachpersonen u.a. aus Sportbünden, Sportvereinen, der Schulorganisation, der Sportwissenschaft und des Sportlehrerverbandes Niedersachsen sowie der Sportjugend und des LSB vertreten waren.

Zu den kompletten Forderungen