News-Meldung

des LandesSportBundes Niedersachsen

- GEMA: Tarife für Übertragungen der Olympischen Spiele

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) teilt mit, dass öffentliche Übertragungen bzw. Public Viewings der Olympischen Spiele in Paris von Vereinen nicht mit dem DOSB-Vertrag abgedeckt sind und gemeldet werden müssen. Je nach Veranstaltungsform gelten folgende Tarife:

Tarif FS

Bei Übertragung von Fernsehsendungen ohne Veranstaltungscharakter auf Bildschirmen bis 42 Zoll (106cm Diagonale), Nutzung eines Großbildschirmes ab 43 Zoll in einem Raum oder vorhandener Lizenz für Hintergrundmusik.

Tarif U-V / M-V oder U-ST mit zusätzlicher Fernsehwiedergabe (Public Viewing):

Die Tarife U-V/M-V werden ausschließlich bei Public Viewing mit Veranstaltungscharakter angewendet. Die Lizenzierung erfolgt je Tag. Bei Public-Viewing im Freien und ohne Eintrittsgeld wird der Tarif U-ST angewandt.

Tarif M-SP I. 1

Der Tarif gilt für die Übertragung einzelner Spiele ohne Veranstaltungscharakter (Sportveranstaltung mit Musikdarbietung) z. B. nur 3 „Spiele“. Die Vergütung ist abhängig von der Anzahl der Zuschauer, sofern diese bei der Anmeldung nicht genannt wird oder genannt werden kann, erfolgt die Lizenzierung anhand des Fassungsvermögens des Übertragungsortes.

Überblick über die einzelnen Tarife inkl. Kosten