Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) teilt mit, dass öffentliche Übertragungen bzw. Public Viewings der Olympischen Spiele in Paris von Vereinen nicht mit dem DOSB-Vertrag abgedeckt sind und gemeldet werden müssen. Je nach Veranstaltungsform gelten folgende Tarife:
Tarif FS
Bei Übertragung von Fernsehsendungen ohne Veranstaltungscharakter auf Bildschirmen bis 42 Zoll (106cm Diagonale), Nutzung eines Großbildschirmes ab 43 Zoll in einem Raum oder vorhandener Lizenz für Hintergrundmusik.
Tarif U-V / M-V oder U-ST mit zusätzlicher Fernsehwiedergabe (Public Viewing):
Die Tarife U-V/M-V werden ausschließlich bei Public Viewing mit Veranstaltungscharakter angewendet. Die Lizenzierung erfolgt je Tag. Bei Public-Viewing im Freien und ohne Eintrittsgeld wird der Tarif U-ST angewandt.
Tarif M-SP I. 1
Der Tarif gilt für die Übertragung einzelner Spiele ohne Veranstaltungscharakter (Sportveranstaltung mit Musikdarbietung) z. B. nur 3 „Spiele“. Die Vergütung ist abhängig von der Anzahl der Zuschauer, sofern diese bei der Anmeldung nicht genannt wird oder genannt werden kann, erfolgt die Lizenzierung anhand des Fassungsvermögens des Übertragungsortes.