Barrierefreie Websites haben auch für Sportvereine eine immer größere Bedeutung. Denn auch im Sport ist die digitale Barrierefreiheit wichtig, um allen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich über Veranstaltungen und (Bildungs-) Angebote zu informieren, anzumelden oder teilzunehmen.
Die Herstellung von Barrierefreiheit im Sport beruht bislang größtenteils auf Eigeninitiative der Vereine und Verbände. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) am 28. Juni 2025 ändern sich jedoch auch die gesetzlichen Vorgaben. Ab diesem Zeitpunkt gelten bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Darunter können auch Websites von Sportvereinen fallen. Die schnellste und kostengünstigste Lösung für eine interne Umsetzung des BFSG ist die Installierung eines Tools wie Eye-Able. Nach der Konfigurierung des Tools können verschiedene Barrierefreiheitsfunktionen auf der Website genutzt werden.
Vereine können das Tool kostenlos über den LSB beziehen:
- Zugang zur Installations-Seite von Eye-Able (Link & Passwort sind identisch zu den vorherigen Tools). Bei erstmaliger Nutzung von Eye-Able erhalten Interessierte den Zugangslink und das notwendige Passwort über eine Mail an: inklusion(at)lsb-niedersachsen.de.
- Die erforderlichen Kontaktdaten angeben - es wird ein eigener Account erstellt.
- Wenn noch nicht vorhanden: Erstellung der Lizenzen der Eye-Able Assistenzsoftware, des Übersetzers für Einfache Sprache und des Übersetzers in andere Sprachen (Translator).
Die Antworten auf die meistgestellten Fragen (FAQ) zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier.