Regionale Gesundheitsämter Ansprechpartner für Sportvereine
Aktuell können Kommunen bereits ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen mit Covid 19 weitere Maßnahmen ergreifen. Der LandesSportBund Niedersachsen empfiehlt daher Sportvereinen die Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt darüber, welche Auflagen für das Sporttreiben im Verein tagesaktuell gelten.