Förderung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zum Energiesparen

Hinweis: Seit dem 01.12.2023 können keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden! 

In Zuge dieses Programms werden Kleinmaterialien und -maßnahmen mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abgemildert werden. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss.

Anträge für das Förderjahr 2023 können bis zum 30.11.2023 gestellt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a.:

  • Wassersparende Perlatoren, Duschköpfe oder Armaturen
  • Ersetzen von „nicht-energiesparenden” Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
  • Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
  • Intelligente / smarte Heizungsthermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
  • Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
  • Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
  • Dämm-Maßnahmen von Wänden, Decken, Heizkörpernischen und Rollladenkästen
  • Einbau von besser gedämmten Außenfenster und -türen 
  • Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
  • Maßnahmen zum Monitoring des Energieverbrauchs (Messtechnik, Software)
  • Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterausgangsleistung von maximal 600 Watt (Voraussetzung: Verzicht auf eine Einspeisevergütung)

 

Nicht förderfähig sind u.a.:

  • der Austausch von Elektrogeräten, wie z.B. Kühlschränke, Gefriertruhen oder auch Fitnessgeräte.
  • Umrüstung auf effizientere Anlagen oder Motoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
  • PV-Anlagen (Ausnahme: Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterausgangsleistung von maximal 600 Watt und dem Verzicht auf eine Einspeisevergütung)

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail (Kontakt siehe unten) in Verbindung.

 

Weitere Hinweise

  • Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
  • Es ist kein Eigenanteil notwendig.
  • Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
  • Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

                                                          

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Antrag über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet bis zum 30.11.2023 stellen.
  2. Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
  3. Rechnungen, Belege und Zahlungsnachweise (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein), siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2024 im LSB-Förderportal hochladen.
  4. Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
  5. Zahlungseingang prüfen.