Die Förderung erfolgte auf Basis der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind.
Sportstättenbauanträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung können gestellt werden für:
Alle baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung wie z.B.
Die förderungsfähigen Ausgaben der Baumaßnahme müssen dabei mindestens 5.000 € betragen.
Maßnahmen zur Energieeinsparung sind bei Baukosten ab 25.000 € nur mit bis zu 50 v.H. förderfähig, wenn diese im Rahmen einer vor der Antragstellung in Anspruch genommenen Energieberatung empfohlen wurden!
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 200.000,- Euro.
Alle Maßnahmen, die nicht unmittelbar mit der Energieeinsparung im Zusammenhang stehen, können nur mit bis zu 30% gefördert werden. Hierzu ist ein separater Antrag - ebenfalls über das LSB-Net - notwendig.
Bei zusammenhängenden Anträgen können maximal 200.000 Euro gefördert werden.
Weiter fallen die folgenden Maßnahmen nicht unter die Förderung für Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Die Antragstellung erfolgt online im Förderportal des LSB innerhalb des LSB-Nets.
Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Net und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen. Auch Personen, die bereits einen „allgemeinen“ LSB-Net-Zugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal. Dazu bitte auf der Startseite des LSB-Nets im rechten Kasten „Service-Bereich“ den Punkt „Anmeldeformular Intranetzugang“ ausgewählen. Anschließend muss das Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge - Bearbeiten“ angeklickt werden. Daraufhin wird ein PDF-Formular generiert, das von der Nutzerin bzw. dem Nutzer und von der nach §26 BGB verantwortlichen
Vereinsvertretung unterschrieben an den jeweiligen Sportbund (per Mail oder per Post) weitergegeben werden muss. Der Sportbund richtet den Zugang entsprechend ein. Eine Anleitung für die Nutzung des Portals steht hier zur Verfügung.
Die verfügbaren Mittel sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Für alle Baumaßnahmen:
unter 25.000 € Baukosten darüber hinaus:
ab 25.000 € Baukosten darüber hinaus:
Aufgrund der hohen Anzahl an eingegengenen Anträgen liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei rund 5-6 Monaten.
Sobald die Bewilligung erteilt ist, darf mit den Maßnahmen begonnen werden.
Wichtig ist, dass vor der Bewilligung keine Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden dürfen!
Eine Energieberatung kann im Vorfeld gefördert werden, wenn ein/e Energieberater(-in) aus der Liste "Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes" die Beratung durchführt.
Nähere Informationen zur Förderung von Energieberatungen finden sich hier.
Es wird empfohlen, dass der Energie- bzw. Beleuchtungsberatungsbericht folgende Punkte enthält:
Energieberatung
Beleuchtungsberatung
Wenn bereits eine von einer Fachfirma erstellte Beleuchtungssimulationsberechnung sowie eine Ermittlung der Einsparpotentiale vorliegt, reicht eine schriftliche Stellungnahme eines Energieberatungsbüros mit Bezug auf diese Berechnungen und Empfehlung der beantragten Maßnahme aus.
Folgende Mindestanforderungen sind dabei zu beachten:
Wenn bei der Z-U-G parallel ein Förderantrag gestellt wird, kann alternativ auch das von einem unabhängigen Energieberater unterschriebene Berechnungsformular zur Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen der Z-U-G (Kommunalrichtlinie des Bundes) hochgeladen werden.