Über die Richtlinie werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume).
Förderanträge sind bei dem jeweils zuständigen Sportbund zu stellen. Hier erhalten Sie auch die Antragsunterlagen und Informationen zu den Antragsfristen.
Die Richtlinie differenziert zwischen einer Förderung von Baumaßnahmen
Hierzu zählen Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind inkl. Sanierung und Modernisierung.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.
Hierzu zählen bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen.
Die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind konkret im Antrag darzustellen. Ggf. muss eine Trennung der geplanten Maßnahmen nach Herstellung der Barrierefreiheit und nach sonstigen Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen o.a. erfolgen.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.
Art und Höhe der Förderung bei Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Die Maßnahmen sind konkret im Antrag darzustellen. Ggf. muss eine Trennung der geplanten Maßnahmen nach Maßnahmen zur Energieeinsparung und nach sonstigen Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen o.a. erfolgen. Maßnahmen die nicht unmittelbar mit der Energieeinsparung im Zusammenhang stehen, können nur mit bis zu 30% als Bestandssicherungsmaßnahme gefördert werden.
Die Förderung wird in Höhe von maximal 50 v. H. der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 200.000 € gewährt.
Weietere Informationen finden Sie hier.
Ab dem 23.05.2022 ist nur noch eine papierlose Antragstellung möglich.
Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen.
D.h. auch die Personen, die bereits einen „allgemeinen“ Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal.
Dazu bitte auf der Startseite des LSB-Intranets im rechten Kasten „Service-Bereich“ der Punkt „Anmeldeformular Intranetzugang“ ausgewählt werden.
Anschließend muss das Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge - Bearbeiten“ angeklickt werden. Darufhinwird ein PDF-Formular generiert, welches vom Nutzer und vom §26 BGB verantwortlichen Vereinsvertreter zu unterschreiben ist. Dieses Formular wird dem jeweiligen Sportbund per Mail oder per Post zugesandt. Der Sportbund richtet den Zugang entsprechend ein.
Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie in dem folgenden Hinweisblatt:
Dirk Weidelhofer
Referent
Telefon: 0511 1268-182