Richtlinie Sportstättenbau

Über diese Richtlinie werden Baumaßnahmen gefördert, bei denen es erforderlich ist, den „Status quo“ zu sichern. Es werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen.

Fördermöglichkeiten

Über die Richtlinie werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume).

Förderanträge sind bei dem jeweils zuständigen Sportbund zu stellen. Hier erhalten Sie auch die Antragsunterlagen und Informationen zu den Antragsfristen.

Die Richtlinie differenziert zwischen einer Förderung von Baumaßnahmen

  • zur Bestandssicherung
  • zur Bestandsentwicklung und Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit 
  • zur Energieeinsparung
  • im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsfonds

Bestandssicherungsmaßnahmen

Hierzu zählen Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind inkl. Sanierung und Modernisierung.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.

Bestandsentwicklungsmaßnahmen incl. Herstellung von Barrierefreiheit

Hierzu zählen bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen.

Die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sind konkret im Antrag darzustellen. Ggf. muss eine Trennung der geplanten Maßnahmen nach Herstellung der Barrierefreiheit und nach sonstigen Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen o.a. erfolgen. 

Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.

Maßnahmen zur Energieeinsparung

Art und Höhe der Förderung bei Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Die Maßnahmen sind konkret im Antrag darzustellen. Ggf. muss eine Trennung der geplanten Maßnahmen nach Maßnahmen zur Energieeinsparung und nach sonstigen Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen o.a. erfolgen. Maßnahmen die nicht unmittelbar mit der Energieeinsparung im Zusammenhang stehen, können nur mit bis zu 30% als Bestandssicherungsmaßnahme gefördert werden. 

Die Förderung wird in Höhe von maximal 50 v. H. der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 200.000 € gewährt.

Weietere Informationen finden Sie hier.

Sportstättenbauförderportal

Ab dem 23.05.2022 ist nur noch eine papierlose Antragstellung möglich. 

Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen.

D.h. auch die Personen, die bereits einen „allgemeinen“ Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal.

Dazu bitte  auf der Startseite des LSB-Intranets  im rechten Kasten „Service-Bereich“ der Punkt „Anmeldeformular Intranetzugang“ ausgewählt werden.

Anschließend muss das Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge - Bearbeiten“ angeklickt werden. Darufhinwird ein PDF-Formular generiert, welches vom Nutzer und vom §26 BGB verantwortlichen Vereinsvertreter zu unterschreiben ist. Dieses Formular wird dem jeweiligen Sportbund per Mail oder per Post zugesandt. Der Sportbund richtet  den Zugang entsprechend ein.

Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie in dem folgenden Hinweisblatt:

Kontakt

Dirk Weidelhofer
Referent
Telefon: 0511 1268-182